DIEBURG

Hasskommentare gegen Walter Lübcke: 750 Euro Strafe für 63-Jährige

Symbolbild Pixabay


Mittwoch, 18.11.2020
von MORITZ PAPPERT

DIEBURG - Der gewaltsame Tod von Walter Lübcke sei "ein guter Anfang": Wegen diesem Kommentar in einer Facebook-Gruppe wurde eine Frau wegen der öffentlichen Befürwortung des Lübcke-Mords zu einer Geldstrafe vor dem Amtsgericht Dieburg verurteilt. Das Urteil: 30 Tagessätzen zu 25 Euro. Das berichtet hessenschau.de.

Die 63-Jährige soll den Kommentar einen Tag nach dem Tod des Regierungspräsidenten in die Gruppe mit über 20.000 Mitgliedern geschrieben haben. Die 63-Jährige räumte laut hessenschau.de den Kommentar ein - bestritt aber, dass sich das Posting auf die Ermordung des Regierungspräsidenten bezogen habe. Das Gericht soll dieser Aussage allerdings nicht gefolgt sein - es geht von einer Schutzbehauptung aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bisher wurden 67 Personen identifiziert, die Hasskommentare gegen Walter Lübcke ins Netz gestellt haben sollen. Gegen zwei 72 und 73 Jahre alte Männer aus dem Main-Kinzig-Kreis wurden die Strafverfahren gegen die Zahlung eines Geldbetrags eingestellt (KINZIG.NEWS berichtete).

Walter Lübcke - Foto: Archiv

Walter Lübcke - Foto: Archiv

Bei dem Prozess im Juni vor dem Amtsgericht Gelnhausen wurde das Verfahren gegen einen damals 71-Jährigen zu einer Geldstrafe von 300 Euro eingestellt. Unter anderem soll der Mann in einer Facebook-Gruppe: "Er gehört auf der Stelle abgeknallt" und "Möchte mal wissen, was sich dieser Clown einbildet" gepostet haben.

Zuständig für die Ermittlung der Hasskommentare ist die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT), die seit September 2019 gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe des hessischen Landeskriminalamts geführt wird. Der Grund dafür, dass viele Verfahren eingestellt werden: Der Staatsanwaltschaft gehe es, laut Benjamin Krause von der ZIT, bei der Verfolgung und Bestrafung solcher Vergehen nicht vordergründig um die Abschreckung potentieller Täter durch möglichst hohe Strafen. Es gelte vielmehr, jemand dazu zu bringen, "aus der Anonymität seiner Komfortzone auf der Couch herauszukommen, sich in der Öffentlichkeit für seine Taten zu verantworten und zu bekennen, Mist gebaut zu haben".  +++ 

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