FRANKFURT AM MAIN

IS-Mitglied: Anklage gegen Terror-Unterstützerin Nasim A. (22)

ISIS-Kämpfer in Mosul 2014 - Foto: picture alliance / abaca


Dienstag, 24.11.2020

FRANKFURT AM MAIN - In dem Strafverfahren gegen die 22-jährige deutsche Staatsangehörige Nasim A. hat der  Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) das Hauptverfahren wegen Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS), wegen Kriegsverbrechens gegen Eigentum sowie wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz eröffnet.

In der Anklageschrift vom 18.09.2020 wirft die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main der Angeklagten vor, sich im Dezember 2014 in Syrien dem „IS“ angeschlossen zu haben. Dort habe sie, als Jugendliche im Alter von 16 Jahren, durch Vermittlung des „IS“ den aus Dinslaken stammenden Yakup E. nach islamischem Ritus geheiratet. Bei Yakup E. soll es sich um ein Mitglied der sog. Lohberger Brigade handeln, die als Teil einer tschetschenischen Einheit für den „IS“ gekämpft habe. Aufgabe der Angeklagten soll es gewesen sein, Yakup E. bei seinen Kampfeinsätzen in wechselnden Gebieten Syriens und des Iraks zu unterstützen, indem sie - wie im „IS“ für die Ehefrau eines Kämpfers vorgesehen - den Haushalt geführt, ihn versorgt und seine Kampfeinsätze befürwortet habe. Nachdem Yakup E. bei einem Bombenangriff schwer verletzt worden sein soll, habe die Angeklagte ihn gepflegt.

Zudem soll die Angeklagte zusammen mit Yakup E. in der vom „IS“ eingenommenen irakischen Stadt Tal Afar ein Haus bezogen haben, das ihnen von der Vereinigung zur Festigung des eigenen Herrschafts- und Gebietsanspruchs zugewiesen worden sei. Die rechtmäßigen Inhaber sollen vertrieben, inhaftiert oder getötet worden sein und die Einrichtungsgegenstände des Hauses überwiegend aus Kriegsbeute bestanden haben.

Darüber hinaus soll die Angeklagte zumindest zeitweise über ein vollautomatisches Sturmgewehr vom Typ Kalaschnikow verfügt und hierüber unberechtigt die tatsächliche Gewalt ausgeübt haben, indem sie es u.a. bei „IS-Frauentreffs“ mit sich geführt habe.

Nachdem sich die Angeklagte über vier Jahre durchgehend im Herrschaftsgebiet des „IS“ aufgehalten haben soll, sei sie schließlich in Baghuz/Syrien in kurdische Gefangenschaft geraten und am 15.03.2019 in das Camp Al-Haul verbracht worden. Dieses Camp soll sie im Oktober 2019 verlassen haben, um sich in die Türkei zu begeben. Von Ankara aus gelangte die Angeklagte schließlich am 15.11.2019 mit dem Flugzeug nach Frankfurt am Main, wo sie zunächst vorläufig festgenommen wurde.

Seit dem 16.11.2019 befindet sich die Angeklagte ununterbrochen in Untersuchungshaft. Mit Beschluss vom heutigen Tage hat der Senat zugleich Haftfortdauer angeordnet. Die Hauptverhandlung wird am 07. Dezember vor dem OLG beginnen.  +++

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