Corona-Kabinett: "So wie es ist, kann es nicht bleiben" - Neue Verordnung
Donnerstag, 26.11.2020
von HANS-HUBERTUS BRAUNE
WIESBADEN - Einen Tag nach dem Corona-Gipfel hat das hessische Corona-Kabinett die bundesweiten Beschlüsse übernommen. Im Mittelpunkt steht, dass die Kontakte der Menschen weiter reduziert werden sollen. Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus sei zu hoch. "So wie es ist, kann es ja nicht bleiben", sagte Ministerpräsident Volker Bouffier in einer Pressekonferenz am Donnerstagmittag.
In der neuen Verordnung sind die seit gestern Abend bekannten Beschlüsse enthalten. Dazu zählt die Kontaktbeschränkung auf fünf Personen im privaten Umfeld. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. "Wir bleiben auf dem hessischen Weg, es ist eine dringende Empfehlung, keine amtliche Verordnung", sagte Bouffier und appellierte: "Fragen Sie sich: Müssen wir das ausreizen?". In anderen Bundesländern stehen die Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich in den Verordnungen.
Restaurants bleiben auch an den Feiertagen zu
Was die Maßnahmen an Weihnachten und dem Jahreswechsel angeht wiederholte Bouffier: Das Bevölkerungsschutzgesetz sieht vor, dass die Verordnungen für maximal vier Wochen angeordnet werden können. Deshalb steht in der neuen Verordnung, welche ab 1. Dezember gelten soll, nichts zu Weihnachten und dem Jahreswechsel. Bouffier machte deutlich, dass auch in Hessen die besonderen Regeln umgesetzt werden sollen. Bedeutet: vom 23. Dezember bis zum 1. Januar sind zehn Personen ohne Haushaltsbegrenzung erlaubt. Übernachtungen bei Verwandtenbesuchen sind in Hotels ebenfalls erlaubt. Diese Regeln soll etwa am 15. Dezember in die Verordnung geschrieben werden. Restaurants, Gaststätte und Kulturbetriebe bleiben weiterhin - auch an den Feiertagen - geschlossen.
Weiter Präsenzunterricht an den Schulen
Rege Diskussionen gibt es weiterhin bei der Schulthematik. Ministerpräsident Volker Bouffier und sein Stellvertreter und Wirtschaftsminister Tarek Al Wazir (Bündnis 90 / Die Grünen) erklärten, dass weiterhin am Präsenzunterricht festgehalten werde. Vertreter von Schulen, Schülern, Eltern und Lehrern kritisieren dies. In Frankfurt am Main drohen Schulstreiks. Doch das Corona-Kabinett setzt auf die behördlichen Bewertungen der Situation. Die Zahlen belegen, dass es in den Schulen kein besonders Infektionsgeschehen gebe. Von hessenweit rund 1.900 Schulen sei eine Schule wegen der Corona-Pandemie aktuell geschlossen. Unter zwei Prozent der Schüler in Hessen seien derzeit in Quarantäne, der Anteil an den Infektionszahlen betragen 0,1 Prozent bei den Schülern und 0,23 Prozent bei den Lehrern. Trotzdem sei ja Wechselunterricht möglich, Offenbach mache dies seit mehreren Wochen. Bouffier, sagte, dass er die Sorgen und Ängste der Schüler ernst nehme, Angst jedoch kein guter Ratgeber sei.
Die Beschlüsse in der Übersicht:
Die neue Verordnung gilt vom 1. bis 20. Dezember, da das Infektionsschutzgesetz vorschreibt, Regelungen grundsätzlich für vier Wochen zu befristen. Das Kabinett hat folgende Änderungen beschlossen:
· Die Kontakte im öffentlichen Raum werden auf 5 Personen aus zwei Hausständen beschränkt. Dazugehörige Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen. Da Wohnungen ein besonders geschützter und privater Bereich sind, beschränken wir uns auf die dringende Empfehlung, auch hier die Kontakte in gleicher Weise zu begrenzen.
· Mund-Nasen-Bedeckungen sind in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, zu tragen. Das gilt auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und an Haltestellen. Gleiches gilt für Orte in Innenstädten mit viel Publikumsverkehr. Die Festlegung erfolgt durch die örtlich zuständigen Behörden. In Arbeits- und Betriebsstätten ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das gilt nicht am Platz, wenn der Abstand von 1,5 Metern sicher eingehalten werden kann.
· Für Geschäfte und den Einzelhandel gelten folgende Quadratmeter-Regeln: auf die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche darf höchstens eine Person je angefangener Verkaufsfläche von 10 Quadratmetern und auf die 800 Quadratmeter übersteigende Verkaufsfläche höchstens eine Person je angefangener 20 Quadratmeter eingelassen werden.
In der Quarantäne-Verordnung wurde eine Ausnahme im Hinblick auf Personen aufgenommen, die Waren oder Güter per Schiff, Flugzeug, Schiene oder Straße befördern. Zudem wurden die Betretungsverbote in Kitas und Schulen aufgehoben, wenn Familienangehörige als reine Kontaktpersonen unter Quarantäne stehen.
Bund und Länder haben in der gestrigen Konferenz sich darüber hinaus über folgende Punkte verständigt:
· In der Zeit vom 23. Dezember bis 1. Januar, sollen die Kontaktbeschränkungen angepasst werden: Dann dürfen sich 10 Personen, ohne eine Begrenzung der Hausstände, treffen. Dazugehörige Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit. Diese Maßnahme wird im Laufe des Dezembers mittels einer neuen Verordnung beschlossen, da das Infektionsschutzgesetz vorgibt, Regelungen grundsätzlich auf vier Wochen zu befristen.
· Mit Blick auf Silvester ist geplant, im Laufe des Dezembers zu regeln, dass im privaten Kreis Böller erlaubt bleiben. Auf öffentlichen Plätzen und in belebten Straßen soll dies untersagt werden.
· Die Gespräche mit dem Bund haben den hessischen Weg mit Blick auf die Schulen bestätigt. Hier entscheiden die Gesundheitsämter und Schulämter passgenau vor Ort. Ab einer Inzidenz von 200 sollen weitere Maßnahmen ergriffen werden. Es gibt aber keinen Automatismus. Vielmehr muss vor Ort entschieden werden, welche Regeln hier jeweils am wirksamsten sind. Die Hessische Landesregierung plädiert für Präsenzunterricht, weil dieser sicherstellt, dass alle Kinder mitgenommen werden. Selbstverständlich kann vor Ort aber auch ein Modell des Wechselunterrichts etabliert werden, wenn die Lage dies erfordert.
Ab einer Inzidenz von mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gilt in den weiterführenden Schulen ab Klasse 7 auch im Unterricht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. In Grundschulen und in den Klassen 5 und 6 kann diese eingeführt werden. +++