MAIN-KINZIG-KREIS

Erst die Anmeldung, dann die Versammlung

Von links: Landrat Thorsten Stolz, Marc Blume, Führungsgruppenleiter Polizeidirektion Main-Kinzig, Kathi Klemann, Leiterin Regionale Kriminalitätsinspektion Main-Kinzig und Silvio Franke-Kißner, Leiter des Amtes für Sicherheit. - Foto: Main-Kinzig-Kreis


Dienstag, 01.12.2020

MAIN-KINZIG-KREIS - Das Versammlungsrecht ist ein wichtiger Baustein, wenn es um die Ausübung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit unter freiem Himmel geht, wie es Artikel 8 des Grundgesetzes vorsieht. Es können allerdings Einschränkungen durch Versammlungsgesetze des Bundes oder einiger Länder vorgenommen werden. Welche Regeln bei der Organisation von Versammlungen unter freiem Himmel eingehalten werden müssen, war Thema einer gemeinsamen Pressekonferenz, zu der das Polizeipräsidium Südosthessen, vertreten durch Kathi Klemann, Leiterin der Regionalen Kriminalitätsinspektion Main-Kinzig und Marc Blume, Leiter der Führungsgruppe der Polizeidirektion Main-Kinzig, sowie Landrat Thorsten Stolz eingeladen hatten. 

„Immer wieder werden in diesen Tagen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie und den beschlossenen Einschränkungen auch absurde Vorwürfe laut, Deutschland sei ja gar keine Demokratie mehr, sondern entwickle sich hin zu einer Diktatur“, erklärte Landrat Stolz. Bestes Argument dafür, dass dies völlig haltlose Vorwürfe sind, sei das Versammlungsrecht. Denn das regle solche Zusammenkünfte, die dazu gedacht sind, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Grundrechte ausüben können, sehr genau. „Dazu gehört auch, dass die Polizei informiert wird, damit sie zum Beispiel den öffentlichen Verkehrsraum entsprechend absichern kann“, verdeutlichte Marc Blume, Leiter der Führungsgruppe der Polizeidirektion Main-Kinzig. „Es geht hier also nicht darum, dass wir etwas verhindern wollen. Im Gegenteil, die Bürgerinnen und Bürger sollen ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ausüben können, jedoch im Einklang mit den geltenden Vorschriften“, machte Blume deutlich. 

Die Polizei muss auf Zusammenkünfte, die nicht oder nur teilweise ordnungsgemäß angemeldet worden sind, reagieren und Anzeigen erstatten. Das komme immer wieder vor, zumeist in den kommunalen Bereichen Umwelt, Verkehrswege oder wenn es um Bauvorhaben geht. Versammlungen unter freiem Himmel müssen grundsätzlich angemeldet werden, und zwar 48 Stunden vor Bekanntgabe der Versammlung. Zuständig dafür sind die Versammlungsbehörden: Bei Kommunen bis maximal 7.500 Einwohnerinnen und Einwohnern ist das die Versammlungsbehörde des Main-Kinzig-Kreises, bei größeren Kommunen die Stadt- oder Gemeindeverwaltung. 

Um allen Beteiligten ein unangenehmes Strafverfahren, das bei wiederholten Verstößen gegen das Versammlungsrecht auch Geldbußen und sogar Haftstrafen nach sich ziehen könne, zu ersparen, setzen Polizei und der Main-Kinzig-Kreis auf Aufklärung. 

Denn das Argument, es handle sich um eine „Spontandemonstration“ oder eine „Eilversammlung“ und deshalb sei eine Anmeldung nicht erforderlich, treffe in den allermeisten Fällen nicht zu. Die Polizei prüfe dann, ob die Angaben schlüssig sind: Bei einer spontanen Sofortversammlung sei es eher unüblich, dass die Teilnehmer Plakate und Schilder mit sich führen, das lasse eher Rückschlüsse auf eine geplante Zusammenkunft zu, sagte Marc Blume. Und dann gebe es auch keinen Veranstalter. „Diese Zusammenkünfte entstehen aus dem Moment heraus, als unmittelbare Reaktion auf einen Anlass“, erklärte Blume. 

Bei Eilversammlungen hingegen gehe es lediglich darum, dass die Anmeldefrist verkürzt werden kann, um schnell auf Ereignisse reagieren zu können. Hier gebe es jedoch in der Regel einen Veranstalter und die Entscheidung, sich zu versammeln, falle nicht unmittelbar mit der Versammlung zusammen. Wie Silvio Franke-Kißner, Leiter des Amtes für Sicherheit, Ordnung, Migration und Integration, erläuterte, liegt der Schwerpunkt des Versammlungsgeschehens in den Städten und wird dort von den örtlichen Ordnungsbehörden und der Polizei begleitet. „Die Corona-Verordnungen ersetzen nicht das Versammlungsrecht. Hier ist eine Abwägung zwischen Versammlungsfreiheit und dem Schutz der Gesundheit erforderlich, da gleichrangige Verfassungsnormen miteinander kollidieren“, gab Silvio Franke-Kißner zu bedenken. 

Marc Blume ermunterte dazu, einen Blick in die Demo-Fibel „Demonstrieren und richtig versammeln leicht gemacht“ zu werfen, diese gebe Bürgerinnen und Bürgern leicht verständlich einen Überblick darüber, was sie bei der Planung von Demonstrationen oder anderen Zusammenkünften beachten müssen. Weitere Informationen zur Fibel gibt es in den Polizeidienststellen. „Um das noch einmal klar zu sagen: In einer Diktatur gibt es solche Anleitungen ganz sicherlich nicht“, betonte der Landrat abschließend. (PM) +++

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