ERLENSEE

Notwendige Pflicht: Anbringen von Hausnummern

Auch für die Arbeit der Polizei oder Feuerwehr, der Ärzte und der Rettungsdienste wichtig. - Symbolbild: Pixabay.com


Montag, 07.12.2020

ERLENSEE - Aus gegebenem Anlass weist die Stadt Erlensee darauf hin, dass Grundstückseigentümer verpflichtet sind, ihre wohnlich oder gewerblich genutzten Gebäude mit der von der Stadt festgesetzten Nummer zu versehen. Näheres hierzu regelt auch die dazu erlassene Gefahrenabwehrverordnung des Ortsrechts, die bei Nicht-Beachtung auch eine Geldbuße vorsieht. 

Die Hausnummer ist von der Straße aus gesehen gut sichtbar neben dem Haupteingang, bei Häusern mit tiefen Vorgärten am Zugang von der Straße aus, bei Häusern mit Seiteneingang an der Hausecke neben dem Grundstückszugang, anzubringen. 

Jeder Grundstückseigentümer sollte das Anbringen der Hausnummer nicht nur als eine lästige Pflicht ansehen, sondern bedenken, dass die Arbeit der Polizei oder Feuerwehr, der Ärzte und der Rettungsdienste ohne angebrachte Hausnummern sehr beeinträchtigt und vor allem dann gefährlich und unter Umständen sogar lebensbedrohlich wird, wenn sich die Rettungskräfte nur schlecht bzw. mit Zeitverzögerung orientieren können, weil Hausnummernschilder nicht erkennbar sind oder ganz fehlen. 

Die Verwaltung bittet daher alle Eigentümer von Grundstücken, im eigenen Interesse, zu überprüfen, ob Ihre Hausnummer gut lesbar, sichtbar angebracht und im Idealfall auch beleuchtet ist. (PM) +++