MAINTAL

Neue Regelung für Unterschriftenquorum

Zahl der Unterstützer*innen für Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergemeinschaften wird halbiert. - Symbolbild: Pixabay.com


Freitag, 18.12.2020

MAINTAL - Das Jahr 2021 ist in Maintal ein Superwahljahr: Am 14. März werden im Rahmen der Kommunalwahlen die Stadtverordnetenversammlung und der Kreistag neu bestimmt. Außerdem findet die Wahl des Ausländerbeirats statt. Im Herbst steht dann noch die Wahl zum Deutschen Bundestag und die Bürgermeister*in-Wahl an. In Pandemiezeiten gestaltet sich die Vorbereitung dieser Wahlen für alle Beteiligten besonders anspruchsvoll. In Reaktion auf die aktuelle Lage soll nun das hessische Kommunalwahlgesetz angepasst und das nötige Unterschriftenquorum halbiert werden. 

Die Absenkung des Quorums erleichtert Parteien, Wählergemeinschaften und Direktkandidat*innen, die bislang nicht in einer Volksvertretung auf kommunaler, Kreis-, Landes- oder Bundesebene vertreten waren, das Procedere für die Zulassung zur Wahl. Voraussetzung hierfür ist, dass Wahlvorschläge von einer entsprechenden Anzahl von Wahlberechtigten unterstützt werden. Bislang war die doppelte Anzahl der zu wählenden Vertreter*innen erforderlich. Mit Änderung des Kommunalwahlgesetzes soll sich die Zahl halbieren, um die persönliche oder handschriftliche Unterstützung in Zeiten strenger Maßgaben zur Kontaktreduzierung zu erleichtern und Parteien oder Wählergemeinschaften so den Weg für die Teilnahme an der Wahl freizumachen. 

„Mit Blick auf Maintal bedeutet dies, dass für die Zulassung zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung nur noch 45 Unterstützerinnen und Unterstützer notwendig sind, entsprechend der 45 Sitze dieses Gremiums. Für die Teilnahme an der Wahl des elfköpfigen Ausländerbeirats braucht es analog elf Befürworterinnen oder Befürworter“, erläutert Gemeindewahlleiter Frank Meisinger die Neuregelung. Diese Halbierung des Quorums soll dann auch für Direktwahlen wie Bürgermeisterwahlen Gültigkeit haben. 

Das Projekt „Wahlen“ der Stadt Maintal informiert vorab über die in Kürze in Kraft tretende Neuregelung und macht zeitgleich auf die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen aufmerksam. Letzter Termin für die Abgabe von Wahlvorschlägen ist Montag, 4. Januar 2021, 18 Uhr. Für Fragen steht das Wahlbüro unter Telefon 06181 400-263 gerne zur Verfügung. (PM) +++

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