REGION

Umgangsrecht von Kindern und Eltern gilt auch in Zeiten von Kontaktbeschränkungen

Mechthild Sckell, Leiterin der ask-Familienberatung in Hanau, im Beratungsgespräch. - Foto: Main-Kinzig-Kreis


Mittwoch, 23.12.2020

REGION - Aufgrund von Infektionsschutzmaßnahmen wird das öffentliche Leben stark eingeschränkt und es gilt die dringende Empfehlung, soziale Kontakte möglichst zu vermeiden. Für Kinder fühlen sich bereits kurze Zeiträume wie eine Ewigkeit an. Klar ist, dass diese Kontaktbeschränkungen sich nicht auf den Umgang zwischen Eltern und ihren Kindern beziehen. Denn diese Umgangskontakte sind aufgrund von Corona nicht verboten. Ziel bleibt es, für eine kindeswohlgerechte Regelung des Umgangs zu sorgen. Darauf macht das Jugendamt des Main-Kinzig-Kreises aufmerksam.

Die Regelung des Umgangs fällt gerade in der emotionalen Weihnachtszeit manchen Eltern nach einer Trennung nicht leicht. Aber auch die Coronakrise ändert nichts daran, dass Kinder den Kontakt mit ihren Bezugspersonen benötigen, um ihre Persönlichkeit zu entwickeln. Der regelmäßige Umgang eines Kindes mit jedem Elternteil gehört deshalb in der Regel zum Wohl des Kindes. Dieses Recht des Kindes auf diese Kontakte kann vom anderen Elternteil nicht abgelehnt werden.

In Kontakt bleiben

Die Empfehlung, soziale Kontakte möglichst zu vermeiden, meint nicht die Kernfamilie, auch wenn die Eltern nach einer Trennung in zwei getrennten Haushalten leben. Kinder sollen selbstverständlich den Kontakt zum anderen Elternteil behalten. Hinzu kommt: Gibt es eine Umgangsregelung oder eine familiengerichtliche Entscheidung hierzu, gilt dies trotz der Coronakrise weiter. Wird durch das Gesundheitsamt für das Kind oder dessen Elternteil Quarantäne angeordnet, kann zwar eine persönliche Begegnung in dieser befristeten Zeit nicht stattfinden, andere Umgangsformen, wie Telefonate und Videofonie, bleiben aber möglich. Das Umgangsrecht zielt vor allem auf die Ermöglichung einer persönlichen Begegnung. Ist eine persönliche Begegnung des Kindes mit einem Elternteil, Großeltern oder anderen Bezugspersonen schwer umsetzbar, können Möglichkeiten des Umgangs „auf Distanz“ genutzt werden, dass die nächsten Wochen, insbesondere in der Weihnachtszeit, auch dann nicht zu einem Kontaktabbruch führen.

Unterstützung und Beratung zur kindeswohlgerechten Regelung des Umgangs finden Betroffene direkt bei den Beratungsstellen vom Albert-Schweitzer-Kinderdorf Hessen in Hanau und dem Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe in Gelnhausen und Schlüchtern. (pm)+++

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