REGION

Stille Nacht statt Silvester-Party: Polizei kündigt Kontrollen an!

'Es gibt keine öffentlichen Veranstaltungen, Partys im Freien sind verboten, Alkohol in der Öffentlichkeit ist verboten und Kontaktbeschränkungen gelten' - Foto: Stadtwerke Gelnhausen


Donnerstag, 31.12.2020
von JOANA SCHNEIDER

REGION - Wie eigentlich alles in diesem besonderen Jahr 2020 fällt auch Silvester aufgrund der Corona-Pandemie anders aus als gewohnt. Statt großer Veranstaltungen und ausgelassenen Partys geleiten uns Verordnungen, Kontaktbeschränkungen und Verbote ins neue Jahr. Zwar nicht sonderlich erfreulich, aber notwendig, um die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen und die Krankenhäuser nicht zusätzlich zu belasten, sind sich Bund und Länder einig.

„Im gesamten Main-Kinzig-Kreis sowie in Stadt und Kreis Offenbach gelten an Silvester neben den nächtlichen Ausgangsbeschränkungen (21 bis 5 Uhr) und dem Alkoholverbot in der Öffentlichkeit in einigen Kommunen auch ergänzende Verordnungen zum Zünden bzw. Abbrennen von Pyrotechnik“, erklärt Henry Faltin, Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Polizeipräsidiums Südosthessen.

Heißt im „Klartext: Es gibt keine öffentlichen Veranstaltungen, Partys im Freien sind verboten, Alkohol in der Öffentlichkeit ist verboten und Kontaktbeschränkungen gelten“.

Darüber hinaus ist neben dem bundesweiten Verkaufsverbot von Pyrotechnik auch das Abbrennen von Feuerwerk im gesamten Main-Kinzig-Kreis verboten – sprich, auch auf dem Privatgrundstück. Dies geht aus der Allgemeinverfügung des Landkreises hervor, berichtet der Pressesprecher. In der Stadt Offenbach wird es anders gehandhabt. Dort ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern nur an den allgemein bekannten Plätzen, wie in der Nähe von Krankenhäusern oder an Plätzen mit Altbaubestand, verboten sowie erweitert auch an allen öffentlichen Plätzen, an denen eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht. Im Kreisgebiet Offenbach ist das Abbrennen von Pyrotechnik im öffentlichen Raum ebenfalls verboten, lediglich auf Privatgrundstück ist Böllern demnach erlaubt - es wird aber empfohlen, auch in diesem Bereich darauf zu verzichten.

Archivfoto KN/Yowe

Archivfoto KN/Yowe

Damit es nicht zu privaten Feiern kommt, dürfen weiterhin höchstens fünf Personen aus maximal zwei Haushalten zusammenkommen – Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. „Ortsfremde Besucher müssen die Wohnung und den Kreis bis 21 Uhr verlassen“, besagt darüber hinaus die Verordnung des Main-Kinzig-Kreises. Auch „Übernachtungen beim Gastgeber sind nicht erlaubt – mit Ausnahme der in der Allgemeinverfügung genannten gewichtigen Gründe“.

Verstärkte Polizeipräsenz in der Silvesternacht

Zwar sollte es aufgrund der Verordnungen und Verbote „keine Ansammlungen geben. Dennoch führen wir Aufklärung an potenziellen Versammlungsorten durch“, kündigt Faltin an. Dazu wird auch „die Präsenz verstärkt und die Bereitschaftspolizei wird die örtlichen Polizeistationen punktuell unterstützen“.

Auch in Frankfurt gelten die bundesweiten Regelungen und Beschränkungen. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot an publikumswirksamen Plätzen, wie dem südlichen und nördlichen Mainufer, einschließlich Hafenpark und Skaterpark, in Alt-Sachsenhausen, am Hauptbahnhof und Südbahnhof, dem Schweizer-, Carlo-Schmid- und Matthias-Beltz-Platz sowie weiteren öffentlichen Bereichen. Auch in anderen städtischen Bereichen, wie in unmittelbarer Nähe zu Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen und brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen, ist das Abbrennen von Pyrotechnik unzulässig.

Um die Kontaktbeschränkungen und Verbote zu kontrollieren, wird die Landespolizei auch in diesem Jahr von der Stadtpolizei unterstützt. Zusätzlich zu den Kontrollen setzt die Frankfurter Polizei auf eine temporäre und mobile Videoüberwachung an der Hauptwache, dem Mainkai, auf dem Römerberg und weiteren Plätzen, „um die Einhaltung der Verordnungen zu überwachen“, erklärt das Polizeipräsidium Frankfurt in einer Pressemeldung und kündigt „deutliche Präsenz“ an.

„Der kommende Jahreswechsel steht unter dem Eindruck der Pandemie. Jede und jeder Einzelne kann dazu beitragen, dass diese Pandemie bald überstanden ist. Dazu gehört auch solidarisches Verhalten zum Jahreswechsel: Haltet euch an die derzeit geltenden Beschränkungen und verzichtet auf die Böllerei. Dadurch verringert sich die Gefahr von Verletzungen und Krankenhäuser an der Belastungsgrenze werden nicht noch mit zusätzlichen Arbeiten überfrachtet“, appelliert Faltin abschließend an die Bevölkerung. +++

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