Nach Gerichtsurteil: Dringende Empfehlung statt Feuerwerks-Verbot

Donnerstag, 31.12.2020
von JOANA SCHNEIDER
MAIN-KINZIG-KREIS - Eine Allgemeinverfügung im Main-Kinzig-Kreis untersagt über das bundesweite Verkaufsverbot von Pyrotechnik hinaus auch das Abbrennen von Böllern im gesamten Kreisgebiet - einschließlich dem Privatgelände. Nachdem ein solches Feuerwerksverbot bereits im Kreis Offenbach am Mittwoch seitens des Verwaltungsgerichts in Darmstadt gekippt wurde, soll nun auch zugunsten eines Antragstellers im Main-Kinzig-Kreis entschieden worden sein, weiß KINZIG.NEWS aus einer anonymen Quelle.
Demnach soll das Verwaltungsgericht Frankfurt einer Klage, die im Eilverfahren von einer Privatperson aus Linsengericht gestellt wurde, am Mittwoch recht gegeben haben. Angesichts der ohnehin bereits geltenden Kontaktbeschränkungen zu Silvester und der Ausgangssperre ab 21 Uhr sei „ein darüber hinaus geltendes, generelles Feuerwerksverbot in privaten Räumen und Flächen weder vom Zweck des Infektionsschutzgesetzes gedeckt noch zur Eindämmung der Verbreitung des Virus geeignet“, so die Privatperson.
Welche Konsequenzen das Urteil zugunsten der Privatperson und die damit offensichtlich rechtswidrige Verordnung zum Feuerwerksverbot im Kreis auch für die Allgemeinheit hat, ist bisher nicht ersichtlich.
Bruchköbels Bürgermeisterin Sylvia Braun teilt auf Facebook bereits mit: "Durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Frankfurt zum Böllerverbot ist auch der MKK zur dringenden Empfehlung übergegangen, auf Feuerwerk zu verzichten. Die explizite Erlaubnis zum Böllern auf Privatgrund haben aber nur die beiden Kläger. Ich kann mich nur weiter dem Aufruf anschließen, dieses Jahr auf Feuerwerk zu verzichten. Ich finde es auch mehr als merkwürdig, dass dieses Thema so die Geister scheidet. Haben wir in diesem Jahr doch viel größere Einschränkungen erfahren müssen.
Bzgl. der Ausnahmen von der Ausgangssperre und der Regelungen bzgl. Personenanzahl zu Hause gilt das Gleiche: Hier ist es rein rechtlich möglich, direkte Verwandte auch während der Ausgangssperre zu besuchen - aber muss das denn wirklich sein? Auch bzgl. Übernachtungsverbot ist doch klar, was der Geist hinter diesem Gebot ist. Auch wenn es in manchen Fällen unsinnig erscheinen mag. Auch hier denke ich, haben wir in diesem Jahr schon größere Opfer bringen müssen."
Kreis gibt dringende Empfehlung, das Böllern zu unterlassen
Der Main-Kinzig-Kreis bezieht in einer Pressemitteilung am Donnerstag Stellung zu zwei Urteilen des Verwaltungsgerichts Frankfurt, "wonach es den jeweiligen Klägern nun doch gestattet ist, in der Silvesternacht Feuerwerkskörper zu zünden".
"Der Kreis bleibt bei der Auffassung, dass es zur Entlastung der Krankenhäuser und Rettungsdienste dringend geboten ist, das Böllern in diesem Jahr zu unterlassen. Schon jetzt arbeiteten die Krankenhausmitarbeiterinnen und –mitarbeiter in den vier Hospitälern im Kreisgebiet hart am Limit; die Kliniken hatten ihrerseits in den vergangenen Wochen vielerlei Maßnahmen ergriffen, etwa nicht drängende Behandlungen und Operationen verschoben, um möglichst viele Ressourcen für die Versorgung der derzeit über 150 Corona-Patienten zu nutzen. Auch die beiden Kläger sollten daher mit dem für sie erstrittenen Recht äußerst sensibel und vorsichtig umgehen. In diesen für das Gesundheitssystem außerordentlich herausfordernden Zeiten kann jede Bürgerin und jeder Bürger einen kraftvollen unterstützenden Beitrag leisten. Dazu gehören die Corona-Schutzgepflogenheiten im Alltag ebenso wie das umsichtige Verhalten in der Neujahrsnacht.
Die im Main-Kinzig-Kreis geltende Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr war nicht Gegenstand der Klagen und bleibt auch für die beiden Kläger weiter wirksam." +++