FRANKFURT AM MAIN

Lübcke-Prozess: Verteidiger von Stephan Ernst fordern Totschlag-Urteil

Stephan Ernst mit seinem Verteidiger Mustafa Kaplan und Ex-Verteidiger Frank HanningStephan Ernst mit seinem Verteidiger Mustafa Kaplan und Ex-Verteidiger Frank Hanning - Foto: Jan Huebner/Pool/O|N


Donnerstag, 21.01.2021
von MORITZ PAPPERT

FRANKFURT AM MAIN - Nach einem halben Jahr geht Ende Januar der Prozess um den ermordeten Regierungspräsidenten Walter Lübcke zu Ende. Bei dem Plädoyer der Verteidigung von Stephan Ernst am Donnerstag sagte Anwalt Mustafa Kaplan sein Mandant habe sich "des Totschlags schuldig gemacht".

Bereits zuvor hatte er auf die Rolle des Mitangeklagten Markus H. hingewiesen. "Ich persönlich glaube meinem Mandanten voll und ganz, dass er zusammen mit H. die Tötung von Herrn Lübcke geplant und ausgeführt hat", sagte Rechtsanwalt Mustafa Kaplan. Er fordert eine Verurteilung wegen Totschlag und nicht wegen Mordes, da die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe nicht erkennbar seien. Kaplan: "Die Tötung von Walter Lübcke war für Herrn Ernst damals ein politisches Ziel."

Die Bundesanwaltschaft hatte bereits im Dezember eine lebenslange Haft wegen Mordes unter Feststellung von besonderer Schwere der Schuld mit anschließender Sicherheitsverwahrung beantragt. Das Urteil wird am nächsten Donnerstag erwartet. 

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