GELNHAUSEN

Kreiswerke Main-Kinzig warnen vor unerlaubter Telefonakquise

Die Kreiswerke Main-Kinzig warnen in einer Pressemitteilung vor unerlaubter Telefonakquise - Symbolbild: Jonas Wenzel (Yowe)


Freitag, 29.01.2021

GELNHAUSEN - Die Kreiswerke Main-Kinzig haben den Hinweis erhalten, dass Unbekannte versuchen, in der Region Stromlieferverträge abzuschließen. Teilweise geben sich die Anrufer dabei fälschlicher Weise als Auftragnehmer der Kreiswerke Main-Kinzig aus. Der Regionalversorger distanziert sich hiervon und stellt klar, dass das Unternehmen Kreiswerke zur Vertriebsakquise mit keinem anderen Anbieter kooperiert. Das schreiben die Kreiswerke in einer Pressemitteilung.

Weiter heißt es: Durch aufmerksame Kunden wurden die Kreiswerke Main-Kinzig über eine Kundenfangmasche informiert, die derzeit im Gebiet des Regionalversorgers praktiziert wird. Vorab: Ohne explizite Einwilligung ist eine telefonische Kontaktaufnahme zum Zweck der Akquise im Privatkundenbereich nicht erlaubt. Einige der Unternehmen geben sich zudem als Auftragnehmer der Kreiswerke aus und versuchen während des Telefonats, persönliche Daten wie Kundennummer und Zählernummer zu erfragen. Mit diesen Informationen sind die Anrufer in der Lage, einen Versorgerwechsel im Namen des Kunden zu initiieren.

Generell gilt: Wer unsicher ist, sollte in keinem Fall personenbezogene Daten wie seine Zähler- oder Kundennummer herausgeben. Für eine Kundenberatung durch tatsächliche Kreiswerke-Mitarbeiter wären diese Angaben auch nicht erforderlich, da die Daten im System des Versorgers hinterlegt sind. Hierüber kann auch die Adresse zugeordnet werden.

Wer dennoch vor dem Hintergrund falscher Informationen einen Stromliefervertrag abgeschlossen hat und diesen rückgängig machen möchte, hat die Möglichkeit, von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Das gilt immer dann, wenn ein Unternehmer mit einem Verbraucher per Mail, Fax oder Telefon einen Vertrag schließt oder ein sogenanntes Haustürgeschäft vorliegt. Betroffene können sich dazu auch mit der Verbraucherzentrale in Verbindung setzen. Auf der Internetseite der Bundesnetzagentur besteht darüber hinaus die Möglichkeit, den unerlaubten Telefonanruf per online-Formular „Rufnummernmissbrauch/Cold Call“ zu melden und so ein Abschalten der Nummer des Anrufers zu erwirken. (pm) +++

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