Ein Erklärungsversuch

Warum Kommunen Unterkünfte für Flüchtlinge bereitstellen müssen

Die Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten ist eine Aufgabe, die der Main-Kinzig-Kreis an die Kommunen übergibt. - Symboldbild: Pixabay


Donnerstag, 27.01.2022

FREIGERICHT - Nachdem die Gemeinde Freigericht unlängst einen Aufruf publizierte, in dem sie Wohnungen für die Unterbringung von Geflüchteten suchte, ist es auf diversen Plattformen zu verschiedenen Diskussionen und Missverständnissen gekommen. Vor diesem Hintergrund veröffentlicht KINZIG.NEWS eine Erklärung der Kommune im Wortlaut.

"Die Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten ist eine Aufgabe, die der Main-Kinzig-Kreis an die Kommunen übergibt. Um die Geflüchteten unterzubringen, die der Gemeinde zugewiesen werden, stehen gemeindeeigene Wohnungen, von privat angemietete Wohnungen sowie eine Containeranlage als Gemeinschaftsunterkunft zur Verfügung. Um Missverständnissen vorzubeugen: Hier geht es nicht um eine besonders komfortable Unterbringung. In den Wohncontainern stehen den Bewohnern ein Zimmer, das mit anderen geteilt werden muss, sowie eine Gemeinschaftsküche und gemeinschaftlich genutzte sanitäre Anlagen zur Verfügung. Auch in den Wohnungen steht der Komfort nicht im Vordergrund - hier kann im Bedarfsfall sehr eng belegt werden, nämlich bis zu einer Person pro neun Quadratmeter.

Wer ist der Vertragspartner des Mietvertrags?


Bei Wohnungen, die von privat angemietet werden, ist grundsätzlich die Gemeinde Freigericht Vertragspartner des Mietvertrags. Dies wird bereits seit über zehn Jahren praktiziert und auch immer wieder in Pressemitteilungen und auf der gemeindeeigenen Homepage kommuniziert. Menschen, die als Geflüchtete in die Gemeinde Freigericht kommen und keinen Aufenthaltstitel haben, ist es nicht erlaubt, selbst Wohnraum anzumieten. Im Mietvertrag wird festgehalten, dass die Wohnung zur Unterbringung von Geflüchteten genutzt wird. Entsprechende Besonderheiten, wie mögliche Bewohnerwechsel oder Belegungsgrenzen, sind ebenfalls festgehalten. Mit den Geflüchteten wird dann eine Nutzungsvereinbarung mit der Gemeinde Freigericht geschlossen. Nach der Erteilung eines Aufenthaltstitels können und sollen die Geflüchteten dann eine eigene Wohnung suchen.

Auch bei Beendigung des Mietverhältnisses durch Kündigung ist die Gemeinde der alleineige Ansprechpartner für den Vermieter. Eventuelle Ansprüche an den Mieter, also die Gemeinde Freigericht, wurden bisher immer nach der gültigen Rechtslage vonseiten der Gemeinde beglichen.

Ab und zu kommt es auch vor, dass die Vermieter 'ihre' Geflüchteten in der Wohnung behalten möchten. Dann wird eine so genannten Mietvertragseintrittsvereinbarung zwischen den drei Parteien geschlossen und der Geflüchtete übernimmt den laufenden Mietvertrag von der Gemeinde.

Das Kreuz mit dem bezahlbaren Wohnraum

Bei Wohnungen, die von privat angemietet werden, ist grundsätzlich die Gemeinde Freigericht Vertragspartner des Mietvertrags.  - Symboldbild: Pixabay

Bei Wohnungen, die von privat angemietet werden, ist grundsätzlich die Gemeinde Freigericht Vertragspartner des Mietvertrags. - Symboldbild: Pixabay

Neben der Unterbringung von Geflüchteten ist auch die Unterbringung von Obdachlosen Aufgabe der Kommune. Aufgrund des in der Rhein-Main-Region besonders angespannten Wohnungsmarkts wenden sich immer mehr Menschen an die Gemeinde, da sie im Begriff sind, ihre Wohnung zu verlieren und keine neue finden können. Um die Situation auf dem Wohnungsmarkt zu entzerren und gleichzeitig den Freigerichterinnen und Freigerichtern, die keine neue Wohnung im Umkreis finden, helfen zu können, versucht die Gemeinde Freigericht, verschiedene Konzepte umzusetzen.

Dabei geht es nicht nur kurzfristige Lösungen, sondern eben auch um langfristige Maßnahmen wie den Erwerb von Wohnimmobilien oder den sozialen Wohnungsbau. Natürlich ist es gerade beim Erwerb von Immobilien nicht immer ganz einfach, diese Maßnahme öffentlichkeitswirksam darzustellen. So sollen beispielsweise erworbene Einfamilienhäuser in Mehrfamilienhäuser umgebaut werden. Dies ist aber oft mit einem recht großen Aufwand verbunden. Und hoher Aufwand bedeutet in der Arbeit einer Kommune nicht nur bauliche Planungen, sondern auch finanzielle Planung und politische Überzeugungsarbeit.

Um die Zeit, die bis zu einer Umsetzung der Planungen vergeht, zu überbrücken und die Immobilien nicht leer stehen zu lassen, werden unter Umständen auch Nutzungsvereinbarungen mit Geflüchteten geschlossen. Dabei kann es aufgrund der baulichen Gegebenheiten auch einmal vorkommen, dass nur eine Familie in eine Immobilie einzieht. Der Vorteil bei der Unterbringung der Geflüchteten in der Immobilie ist, dass die geschlossenen Nutzungsvereinbarungen nicht unter die Vorschriften zum Mieterschutz nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch fallen und somit einen größeren Spielraum zulassen. Außerdem sind die Geflüchteten aufgefordert, nach Erlangen eines Aufenthaltstitels eigenen Wohnraum zu finden.

Grundsätzlich wird es immer schwieriger, in Freigericht eine bezahlbare Wohnung zu finden - egal für wen. Die Gemeinde Freigericht bemüht sich deshalb um Lösungen für alle ihre Einwohner. Manche Lösungen dauern etwas länger und sind unter Umständen nicht sofort für alle sichtbar oder verständlich." (pm/sh)

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