HANAU

„Ich habe mehrmals Nein gesagt“: Vergewaltigungsprozess fortgesetzt

Nachdem sich der Prozessauftakt schwierig gestaltete, konnten am zweiten Verhandlungstag Zeugen vernommen werden. - Symbolbild


Mittwoch, 12.02.2020

HANAU - Es ist der Morgen des 19. Dezember 2017, als eine Patientin über die gynäkologische Ambulanz des Hanauer Klinikums stationär aufgenommen wird. Die Frau klagt über Schmerzen im Genitalbereich, und ihre Verletzungen sind solcher Art, dass sie nach Ansicht der behandelnden Ärztin eine Vergewaltigung nahelegen. Die Patientin Simone K. (Name geändert) hat einen Dammriss und vaginale Blutungen, verneint jedoch zunächst, Opfer sexueller Gewalt geworden zu sein. Später revidiert sie ihre Aussage. Deshalb muss sich ein 61-Jähriger derzeit vor dem Hanauer Landgericht verantworten. Nachdem sich der Prozessauftakt schwierig gestaltete (KINZIG.NEWS berichtete), konnten am zweiten Verhandlungstag Zeugen vernommen werden. 

Krankenschwester Petra B. kann sich noch gut an den Fall erinnern, weil er eine Ausnahme ist. „In den meisten Fällen kommen Frauen, die Opfer einer Vergewaltigung geworden sind, direkt von der Polizei hierher“, erzählt sie am zweiten Verhandlungstag im Zeugenstand und erinnert sich an einen Fall, wie sie ihn zuvor in ihrer über 30-jährigen beruflichen Praxis noch nicht erlebt hatte.

An jenem Tag hat Petra B. Spätdienst, und bei der Übergabe erfährt sie bereits von der neuen Patientin Simone K., die am Morgen aufgrund eines Dammrisses operiert werden musste. Wenig später spricht die Patientin die Schwester auf dem Stationsflur an und sagt, wenn sie sich all das richtig überlege, sei ihr tatsächlich doch körperliche Gewalt angetan worden, und sie wolle Anzeige erstatten. „Ich habe ein paarmal Nein gesagt, aber er hat trotzdem weitergemacht“, beschreibt Simone K. laut der Zeugin das Zustandekommen ihrer Verletzungen. Petra B. versichert sich nochmals, die Patientin richtig verstanden zu haben, und informiert dann vom Stationszimmer aus die Polizei.

Zwei verschiedene Versionen

Im Rahmen der Vernehmung gibt Simone K. an, dass der Angeklagte Carsten B. (Name geändert) am Tag zuvor in ihrer Hanauer Wohnung war. Kennengelernt hatte sie ihn über eine Kontaktanzeige, auf die hin sie sich gemeldet hatte. Nach telefonischen Kontakten kommt es nach Angaben des mutmaßlichen Opfers im September 2017 zu einem ersten Treffen und an jenem Tag auch zu einvernehmlichem Sex.

Auch die sexuellen Handlungen beim zweiten Treffen am 18. Dezember schildert Simone F. zunächst als einvernehmlich, allerdings nur zu Beginn. Dann spricht die heute 53-Jährige, bei der eine Intelligenzminderung vorliegt, von Schmerzen und ihrer wiederholt geäußerten Aufforderung, Carsten B. solle aufhören. Der Angeklagte kam dieser jedoch nicht nach. Carsten B. bestreitet das. (GNZ) +++

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