KARSLRUHE

Urteil vom Bundesverfassungsgericht: "Es gibt ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben"

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgericht, Christine Langenfeld (l-r), Doris König, Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulf, Vorsitzender Andreas Voßkuhle, Peter M. Huber, Johannes Masing und Ulrich Maidowski, verkündet das Urteil zum Sterbehilfe-Verbot. - Foto: Uli Deck/picture alliance/dpa


Mittwoch, 26.02.2020
von KEVIN KUNZE

KARSLRUHE - Einschneidendes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes: am Mittwochmorgen sprach das höchste deutsche Gericht ein neues Grundsatzurteil zum Thema Sterbehilfe. Der betroffene Paragraf 217 des Strafgesetzbuch wurde von den Richtern für nichtig erklärt.

In seiner Urteilsverkündung erklärte Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichtes: "Es gibt ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.". Dies würde die Freiheit einschließen, sich das Leben zu nehmen und dabei Hilfe von Dritten in Anspruch zu nehmen, so Voßkuhle bei der Urteilsverkündung weiter. Wie heute.de berichtet verstoße das eingeführte Verbot, laut dem Bundesverfassungsgericht, der geschäftsmäßigen Sterbehilfe, gegen das Grundgesetz.

Die Deutsche Bischofskonferenz und die Evangelische Kirche Deutschlands (EKD) schreiben in einem gemeinsamen Pressestatement zu dem Urteil: "Mit großer Sorge haben wir zur Kenntnis genommen, dass das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) aufgehoben hat. Dieses Urteil stellt einen Einschnitt in unsere auf Bejahung und Förderung des Lebens ausgerichtete Kultur dar. Wir befürchten, dass die Zulassung organisierter Angebote der Selbsttötung alte oder kranke Menschen auf subtile Weise unter Druck setzen kann, von derartigen Angeboten Gebrauch zu machen.

Wir haben die sehr verantwortliche gesellschaftliche und politische Debatte zum assistierten Suizid, die über mehrere Jahre und auf vielen Ebenen geführt wurde, aktiv begleitet. Den Kompromiss, den schließlich eine breite politische Mehrheit über alle Fraktionen des Deutschen Bundestages hinweg gefunden hat, haben wir als maßvolle Regelung empfunden, die die Selbstbestimmung besonders verletzlicher Menschen in ihrer letzten Lebensphase schützen sollte. Die Einbettung dieser gesetzlichen Maßnahme in den Kontext einer deutlichen Verbesserung der palliativen und hospizlichen Versorgung überzeugt uns nach wie vor." +++

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