Ab 18. November 2G-Regelung: Kliniken verschärfen Besuchsrecht

Mittwoch, 17.11.2021
MAIN-KINZIG-KREIS - Aufgrund der stark steigenden Inzidenzen haben sich das Klinikum Hanau sowie die Main-Kinzig-Kliniken mit ihren Standorten in Gelnhausen und Schlüchtern dazu entschlossen, ihre Besuchsregelungen erneut zu verschärfen. Ab Donnerstag, 18. November, dürfen nur noch Personen, die vollständig geimpft sind oder als genesen gelten, die Klinikgelände für Besuche betreten.
Einen entsprechenden Nachweis müssen Besucher im Schleusencontainer auf dem Hanauer Klinikgelände vorlegen. Ein genereller Einlass für Besucher mit einem negativen Antigen-Schnelltest/PCR-Abstrich ist ab dann nicht mehr möglich.
„Für uns steht der Schutz unserer Patientinnen und Patienten sowie der Kolleginnen und Kollegen an erster Stelle, wir wissen aber auch, wie wichtig Besuche von Angehörigen für den Heilungsprozess sein können. Deshalb haben wir uns für die Einführung der 2G-Regelung entschieden“, sagt Volkmar Bölke, Geschäftsführer des Klinikums Hanau.
Besuche sind weiterhin täglich während der festen Besuchszeiten zwischen 14:00 Uhr und 18:00 Uhr möglich, der letzte Einlass ist um 17:30 Uhr. Für Angehörige von Patienten in einer palliativen Situation, die Geburtshilfe und die Kinderklinik gelten weiterhin Sonderregelungen.
Gleiche Regelung im St. Vinzenz-Krankenhaus
Gemeinsam mit dem Klinikum Hanau hat sich auch das
St. Vinzenz-Krankenhaus Hanau für die Einführung der 2G-Regelung ab dem
18. November entschieden.
„Unsere Hanauer Krankenhäuser
leisten großartige Arbeit und ich hoffe weiterhin auf Verständnis der
Bürgerinnen und Bürger. In der aktuellen Situation gilt es,
zusammenzuhalten. Hierzu kann jeder einen Beitrag leisten, indem er sich
an die Vorgaben hält und Verständnis für das Personal im
Gesundheitswesen zeigt“, appelliert Oberbürgermeister Claus Kaminsky.
Alle aktuell geltenden Regelungen sind auf der Website des Klinikums
unter www.klinikum-hanau.de/corona zu finden.
2G-Regel in Main-Kinzig-Kliniken
Auch in den Krankenhäusern Gelnhausen und Schlüchtern gilt ab
Donnerstag die sogenannte 2G-Regel für Besucher. Somit können nur noch
Personen, die entweder gegen Corona geimpft oder von der Erkrankung
genesen sind, ihre Angehörigen besuchen. Die bisherige Möglichkeit, bei
Vorlage eines tagesaktuellen negativen Testergebnisses die Kliniken
betreten zu dürfen, entfällt damit bis auf Weiteres.
„Die
aktuellen Entwicklungen halten uns deutlich vor Augen, dass wir um die
Anpassung unserer Besuchsregeln nicht herumkommen“, so Geschäftsführer
Dieter Bartsch. Dennoch sei es im Sinne der Klinik, Besuche für die
Patienten im Rahmen der Möglichkeiten aufrecht zu erhalten. „Die
2G-Regelung ist einer unserer Schritte auf dem Weg größtmöglicher
Sicherheit für Patienten, Mitarbeitende und Angehörige“, erklärt
Bartsch.
Im Hinblick auf die besonderen Patientenbedürfnisse gelten in einigen Bereichen wie der Kinderstation, der Früh- und Neugeborenen-Intensivstation sowie für werdende Eltern Ausnahmeregelungen. Diese sind tageaktuell auf der Website www.mkkliniken.de einzusehen.(pm/sh)