Stadt setzt auf klimafreundliche Gärten

Grün statt grau: Warum in Maintal Schottergärten verboten sind

Ein begrünter Garten ist weder kosten- noch pflegeaufwändig und leistet – im Gegensatz zu Schottergärten – einen wertvollen Beitrag zum Artenschutz für ein besseres Mikroklima. - Foto: Stadt Maintal


Dienstag, 04.10.2022

MAINTAL - Der Vorgarten ist die Visitenkarte eines Hauses. Mit ihm präsentiert sich ein privates Grundstück dem öffentlichen Raum. Ein Vorgarten kann einladend sein, als blühende Oase Vögel, Insekten und andere Kleintiere anziehen und gleichzeitig einen Beitrag für ein positives Mikroklima leisten. Oder er ist eine graue Einöde aus Stein. Weil sich Schottergärten zudem im Sommer stark erhitzen, sind sie in Maintal verboten.

Ein Vorgarten, der sprichwörtlich „lebt“, ist ein Erlebnis für alle Sinne. Er lädt dazu ein, den Wandel der Jahreszeiten mit seiner wechselnden Farbenpracht direkt vor der Haustür zu begleiten. Dabei ist er nicht nur schön anzusehen, sondern dient Tieren auch als Lebens- und Nahrungsraum und bietet Nistmöglichkeiten. Dadurch trägt er zum Erhalt der Artenvielfalt bei. Ein grüner Vorgarten mit heimischen Sträuchern und Stauden unterstützt zudem den Umwelt- und Klimaschutz, wertet das Stadtbild auf und steigert Lebensqualität und Wohlempfinden. Für stets einheitsgraue Stein-, Kies- und Schottergärten gilt das nicht.

Klimawandel und Extremwetterereignisse im Blick


Versiegelte Flächen wirken sich vor allem negativ auf das Mikroklima aus. Stein- oder Betonflächen speichern Wärme und strahlen diese ab, während Pflanzen den Boden beschatten, die Temperatur senken und für Verdunstungskühle sorgen. Sie filtern Staub, nehmen Kohlendioxyd auf, spenden Sauerstoff, verbessern den Wasserhaushalt und dienen somit der Gesundheit aller Bürger. Mit Blick auf den Klimawandel und Extremwetterereignisse kommt jedem Quadratmeter unversiegeltem und begrüntem Boden große Bedeutung zu: Hier kann Regenwasser versickern, was ein Überfluten von öffentlichen Verkehrsflächen und Privatgrundstücken verhindert.

Auch um Neubildung von Grundwasser zu fördern, ist es sinnvoll, Grundstücksflächen zu entsiegeln. Dabei bietet Entwässerungssatzung der Stadt Maintal für Grundstücksbesitzer einen besonderen Anreiz: Werden Flächen entsiegelt oder mit versickerungsfähigen Materialien befestigt, kann dauerhaft die Niederschlagswassergebühr reduziert werden.

Pflegeleicht und artenreich


Dabei bedeutet ein begrünter Vorgarten weder mehr Arbeit, noch zusätzliche Kosten. Es gibt Pflanzen und Bodendecker, die kaum mehr Pflege als eine versiegelte Fläche benötigen. Gleiches gilt für die Kosten: Es gibt Wildblumen, die nur gesät werden müssen. Bodendecker können auch als Ableger übernommen werden und es gibt sich selbst aussäende, wenig anspruchsvolle Pflanzen, wie Stockrosen. Damit ist ein grüner Bauerngarten pflegeleicht und artenreich zugleich.

Um zu verhindern, dass weitere Schottergärten mit ihren nachteiligen Auswirkungen im Stadtgebiet entstehen, ist deren Anlage – ebenso wie das flächendeckende Aufschütten von kleinteiligen Naturmaterialien wie Rindenmulch oder Hackschnitzel und Einbringen von Folienabdeckungen – in Maintal nicht zulässig. Stattdessen ist der Vorgarten möglichst als zusammenhängende Grünfläche anzulegen und mit standortgerechten Stauden und Gehölzen zu bepflanzen. Die entsprechende Regelung ist in der städtischen Stellplatz- und Ablösesatzung seit 2019 festgehalten.

Darüber hinaus sind auch in neuen Bebauungsplänen Vorgaben zur Vorgartengestaltung enthalten. Der rechtliche Grundsatz, nach dem Vorgärten zu begrünen sind, ist dabei bereits in der Hessischen Bauordnung verankert. Diese gibt vor, dass die nicht überbauten Flächen der Grundstücke wasserdurchlässig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen sind. (pm)

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