Förderungsrichtlinien & Neuerungen

Gemeinde Biebergemünd meint: "Gute Voraussetzung für Photovoltaik-Anlagen"

Eine Photovoltaikanlage rechnet sich auf den allermeisten Hausdächern. - Symboldbild: Pixabay


Mittwoch, 25.01.2023

BIEBERGEMÜND - Langsam, aber sicher: die Energiewende in Deutschland kommt voran. Auch in Biebergemünd kann man durchaus mit einem gewissen Stolz auf den Erfolg des gemeindeeigenen Förderprogramms für Photovoltaik und Stromspeicher blicken: bis zum 9. Januar des neuen Jahres wurden 210 Antragsteller bei der Gemeinde registriert.

Von den insgesamt bewilligten Mitteln in Höhe von 412.254,82 Euro wurden inzwischen 245.296,33 Euro ausgezahlt – eine schöne Bilanz, wie Rathauschef Matthias Schmitt konstatiert: „Die Zahlen beweisen es: bei vielen Immobilienbesitzern hat ein Umdenken stattgefunden. Es freut mich sehr, dass die Gemeindevertretung die entsprechenden Beschlüsse für die Förderung gefasst hat. Damit leisten wir in Biebergemünd einen spürbaren Beitrag zur Nutzung erneuerbarer Energien und tun aktiv etwas für den Klimaschutz im Gemeindegebiet.“

Photovoltaikanlage rechnet sich


Eine Photovoltaikanlage rechnet sich auf den allermeisten Hausdächern. Mit Beginn dieses Jahres kommen bundesweit noch weitere attraktive Anreize für die Eigentümer geeigneter Dachflächen hinzu: Anlagen bis 30kWp sind rückwirkend zum 1. Januar 2022 von der Einkommenssteuer befreit – unabhängig von der Verwendung des erzeugten Stroms und unabhängig davon, seit wann die Anlage in Betrieb ist. Dies bedeutet, dass Einnahmen aus einer PV-Anlage nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden müssen.

Andererseits entfällt damit zwar auch die Möglichkeit, den Erträgen etwaige Ausgaben gegenüberzustellen. Doch dafür wird beim Neukauf einer Anlage die Mehrwertsteuer gestrichen. Übrigens: Betreibt man mehrere PV-Anlagen allein oder mit anderen zusammen, so addiert sich die Leistung der einzelnen Systeme – insgesamt sind maximal 100 kWp steuerfrei. Neu ist auch, dass ab sofort die Lohnsteuerhilfevereine alle Betreiber von Anlagen bis 30 Kilowatt unterstützen dürfen, was bisher nicht möglich war.

Und: schon seit dem 14. September 2022 ist die Wirkleistungsbegrenzung für neu installierte PV-Anlagen bis 25 kWp abgeschafft worden. Neue Anlagen dürfen jetzt mehr als die bisher maximalen 70 Prozent der Nennleistung ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Für kleinere Bestandsanlagen bis 7 kWp ist die Begrenzung seit dem 1. Januar 2023 ebenfalls weggefallen. (red)

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