„Olliz“-Grundstück bleibt im Besitz der Stadt

Freitag, 20.12.2019
von Gelnhäuser Neue Zeitung
BAD ORB - Mit großer Mehrheit sprach sich das Bad Orber Stadtparlament dagegen aus, dem Betreiber des Restaurants „Olliz“ das Grundstück zu verkaufen, auf dem sich das Restaurant und die angrenzende Minigolfanlage befinden. Dem Betreiber wurde die Fläche im Jahr 2005 auf Basis eines Erbbaurechtsvertrags überlassen. Und daran soll sich nach dem Willen des Stadtparlaments nichts ändern. Denn das Grundstück könnte für die Entwicklung der Kurstadt eines Tages von Bedeutung sein. Zudem ist es aus Sicht der Stadtverordneten wenig sinnvoll, eine in der Mitte liegende Teilfläche innerhalb des gesamten Areals, das der Stadt gehört, herauszulösen.
Norbert Palige (CDU) machte zunächst einmal darauf aufmerksam, dass der Erbbaurechtsvertrag noch bis zum Jahr 2104 läuft. Die Überlassung des Grundstücks sei seinerzeit ein „großes Entgegenkommen“ der Stadt gewesen. Denn: „Schon damals war klar, dass sich das Grundstück in einer zentralen Lage eines künftigen Kurentwicklungsstandorts befindet.“ Es sei immer klar gewesen, dass ein Verkauf nicht in Betracht kommt. Palige: „Daran hat sich aus heutiger Sicht nichts geändert.“ Eine Stadt könne derartige Standorte nur auf Zeit vergeben, sonst nehme man künftigen Generationen jegliche Visionen. Dem Pächter sei mit einer „moderaten“ Pacht sehr entgegengekommen worden. Im Gegenzug erfülle er seit einem Jahr die vertragliche Verpflichtung nicht, auf dem Gelände einen Minigolfplatz zu betreiben. Palige überzeugen auch die Begründungen für das Kaufgesuch nicht. Angeblich mache die Bank zur Auflage, notwendige Reparaturen nur dann zu finanzieren, wenn der Betreiber Eigentümer des Grundstücks wird. Der Kaufpreis für das Grundstück würde 450.000 Euro betragen. +++