Ein Imagegewinn für die Stadt?

PAPPERT PLAPPERT: Hanau wir bald ein eigener Kreis - aber was heißt das genau?

K.N-Kolumnist Moritz Pappert - Foto: Marius Auth


Montag, 27.06.2022
von MORITZ PAPPERT

MAIN-KINZIG-KREIS - In dieser Woche ist etwas Zukunftsweisendes für den Main-Kinzig-Kreis und die gesamte Rhein-Main-Region passiert: Der Weg zur Auskreisung der Stadt Hanau wurde geebnet. Der Kreis und die Stadt haben sich geeinigt. Der Vertrag und die Bedingungen stehen, alle sind glücklich über die Entscheidung (zumindest sagen alle, sie seien glücklich darüber). Aber was genau bedeutet das jetzt?

Naja, so viel eigentlich nicht. Die Wege sind kürzer, die Hanauer müssen nicht mehr durch den ganzen Main-Kinzig-Kreis fahren, wenn sie beispielsweise Behördengänge machen müssen. Für die Stadt Hanau soll die Kreisfreiheit laut dem Oberbürgermeister ein großer "Imagegewinn" sein. Aber braucht es den überhaupt? Schaden kann es bestimmt nicht, auch wenn andere Städte dieses Image eher bräuchten. Ich denke da gerade an eine Stadt am Main, gegenüber von Frankfurt.

Aber was bedeutet das jetzt konkret für Euch in der Region? Dazu hat der Kreis eine Übersicht erstellt:

Gesundheitswesen:

In der Stadt Hanau wird ein eigenes Gesundheitsamt nach den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften eingerichtet. Die Vorbereitungen dazu laufen bereits. Unabhängig davon wird der Kreis weiterhin im Auftrag der Stadt Aufgaben wie etwa die Heilpraktikerprüfung oder den zahnärztlichen Dienst für die Stadt übernehmen. Darüber hinaus werden die Stadt und der Kreis ihre Zusammenarbeit im „Verein Kinder- und Jugendzahnpflege“ sowie der Psychiatriekoordination fortsetzen.

Personal:

Beamtinnen und Beamte des Main-Kinzig-Kreises, deren Tätigkeitsfeld jetzt von der Stadt Hanau übernommen wird, können ihr Beamtenverhältnis auf eigenen Wunsch bei der Stadt Hanau fortsetzen. Gleiches gilt für die Tarifbeschäftigten des Kreises, deren Tätigkeitsfeld künftig zur Stadt Hanau wechselt. Es gilt hier ausschließlich das Prinzip der Freiwilligkeit. Beim Wechsel des Personals werden der Besitzstand der Beschäftigten gewahrt und die bisherige Beschäftigungsdauer beim Kreis auf den neuen Vertrag bei der Stadt angerechnet. Ein gegenseitiges Abwerben von Personal wird auf die Dauer von zwei Jahren nach Unterzeichnung des Vertrages ausgeschlossen.

Personal KCA:

Für die Beschäftigten des Kommunalen Centers für Arbeit gelten im Grundsatz die Regelungen wie für das übrige Personal. Dies gilt auch für Pensionsverpflichtungen und andere Ansprüche der Beschäftigten. Die Stadt Hanau wird künftig die Betreuung der Erwerbslosen und Arbeitssuchenden gemeinsam mit der Agentur für Arbeit des Bundes realisieren. Dazu wird ein „Haus des Erwerbslebens“ errichtet, in dem alle Maßnahmen und Stellen rund um das Erwerbsleben gebündelt werden. Diese zentrale Anlaufstelle wird am Hauptbahnhof in Kooperation mit der dort befindlichen Agentur für Arbeit realisiert.

Rettungsdienst:

Die Stadt Hanau und der Main-Kinzig-Kreis bilden einen gemeinsamen Rettungsdienstbezirk und betreiben eine gemeinsame Leitstelle.

Straßen:

Die dem Kreis gehörenden Straßen und Radwege auf dem Gebiet der Stadt Hanau werden vom Kreis mit dem Stichtag der Auskreisung an die Stadt Hanau übergeben. Bis dahin trägt der Kreis die Kosten für die Unterhaltung der Straßen, soweit diese nicht ohnehin bereits der Stadt obliegen. Der Kreis zahlt der Stadt Hanau auf Basis entsprechender Bundesregelungen einmalig 450.000 Euro für die Ablösung der Unterhaltspflicht. Übergeben wird der Stadt Hanau auch die Limesbrücke im Hanauer Stadtteil Klein-Auheim.

Zulassungsstelle:

Die Stadt Hanau gestattet dem Main-Kinzig-Kreis im Interesse einer bürgernahen Versorgung weiterhin den Betrieb einer Kfz-Zulassungsstelle im Stadtgebiet.

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