"Die Regelung ist absurd"

Sperrstunde: Glöckner und Rode wollen neuen Anlauf unternehmen

Das Lorbass am Gelnhäuser Bahnhof im Sommer 2020. Auch hier gilt, wie im gesamten Stadtgebiet, seit April die neue Allgemeinverfügung, wonach ab 22 Uhr keine Gäste mehr im Freien bewirtet werden dürfen. - Foto: Archiv/GNZ


Donnerstag, 04.08.2022

GELNHAUSEN - Seit April heißt es in Gelnhäuser Biergärten: Ab 22 Uhr ist Schluss. Hintergrund für die neue Allgemeinverfügung war eine Klage von zwei Anwohnern der Altstadt.

Von Anfang an hatten Bürgermeister Daniel Glöckner und Erster Stadtrat Volker Rode keinen Zweifel daran gelassen, dass sie mit der neuen Regelung nicht glücklich sind. Jetzt wollen sie einen weiteren Anlauf unternehmen und erneut das Gespräch mit den Anwohnern suchen. Das Ziel: eine Außenbewirtung bis 23 Uhr zu erlauben.

„Zwei Personen klagen, und 22 000 Menschen müssen leiden“, hatte Volker Rode im April eine Entscheidung des Magistrats kommentiert, die eine Veränderung der Sperrfristen für die Gelnhäuser Außengastronomie mit sich brachte.

Was war geschehen? Um die örtlichen Gastronomen in der Pandemie zu unterstützen, hatte die Stadt 2020 per Allgemeinverfügung bestimmt, dass die Bewirtung im Freien erst um 0 Uhr beendet werden muss. 2021 wollte der Magistrat dann die Sperrfrist wieder ab 23 Uhr einsetzen lassen.

Nachdem Messungen in einem bestimmten Bereich der Altstadt eine Überschreitung der vorgeschriebenen Lärmwerte ergeben und zwei Anwohner Klage eingereicht hatten, holte sich die Stadt Rat beim Hessischen Städte- und Gemeindebund. Der bescheinigte dem Magistrat, dass die Stadt im Falle eines Prozesses keine Aussicht auf Erfolg hat. (mab / GNZ)

Mehr lest Ihr in der GNZ vom 4. August.

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