50 (!) Betriebe gelistet

Nagerkot, Schimmel und Schaben: Die Ekel-Liste des Veterinäramtes

Was sich in so manchen Restaurant-Küchen abspielt, ist abschreckend - Symbolbild: Pixabay


Sonntag, 16.04.2023
von MORITZ PAPPERT

MAIN-KINZIG-KREIS - Nagerkot, Schimmel und Schaben: Es gibt eine Liste des Verbraucherfensters Hessen - und die ist erschreckend.

Es werden dort Verstöße gegen das Lebensmittelrecht aufgeführt. Konkret bedeutet das, dass hier die Hygienemängel, die das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises bei Gaststätten und Betrieben festgestellt hat, aufgelistet werden. Wenn man sich die Mängel ansieht, bei denen es teilweise um Nagerkot, Schimmel und Schaben geht, da vergeht einem der Appetit. 

Die Plattform zur Veröffentlichung von Verstößen gegen das Lebensmittelrecht ist ein Angebot des Landes Hessen für die zuständigen kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Sie können dort ihre im Rahmen von Kontrollen festgestellten Mängel veröffentlichen und somit den Verbrauchern diese Informationen zur Verfügung stellen.

Für den Main-Kinzig-Kreis sind dort aktuell 50 (!) Betriebe gelistet, die bei Kontrollen des Veterinäramtes Mängel aufwiesen. Zwar sind hier auch Mängel dabei, die nicht ganz so dramatisch sind - zum Beispiel falsche Angaben auf der Speisekarte -, aber wenn von Schaben und Nagerkot die Rede ist, dann wird es schon ernster.

Hier einige Beispiele (bewusst ohne Nennung der Betriebe):

  • "In Kunststoffbeuteln wurde augenscheinliches verdorbenes Fleisch vorgefunden. Verderbnis-Geruch war vorhanden."
  • "Sämtliche Oberflächen der Einrichtungsgegenstände waren augenscheinlich mit Fliegenkot verunreinigt. Des Weiteren befanden sich lebende Fliegen auf und in den Lebensmitteln für die Speisenzubereitung (Salatsauce, Burgerbrötchen, Mozzarella, etc.)"
  • "Hinter den drei Kühlschränken und auf dem mittleren Kühlschrank wurden erhebliche Ansammlungen an lebenden und toten Schaben in verschiedenen Entwicklungsstufen vorgefunden."
  • "In den Randbereichen des Kellers wurde Schadnagerkot vorgefunden."

Der Main-Kinzig-Kreis antwortet auf unsere Anfrage: "Wo unmittelbare, erhebliche gesundheitliche Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher bestehen, sind diese umgehend abzustellen. Erst wenn dies geschehen und mittels einer Nachkontrolle auch dokumentiert ist, kann der Betrieb – etwa der Verkauf von Nahrungsmitteln – fortgesetzt werden. In den meisten Fällen genügt eine Nachprüfung."

Heißt: Oft sind die Mängel relativ schnell wieder behoben. Aber das ist nicht immer so. 

"Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Mängel gewichtet werden. Während bereits ein schwerwiegender hygienischer Mangel zur Schließung führen kann und diese erst wieder aufgehoben wird, wenn dieser Mangel vollständig abgestellt wurde, kann ein Betrieb bei weit weniger gravierenden festgestellten Mängeln unter Umständen weiter produzieren. Die Maßnahmen des Amts für Veterinärwesen und Verbraucherschutz richten sich nach dem Prinzip der Geeignetheit und der Verhältnismäßigkeit", antwortet der Kreis gegenüber KINZIG.NEWS.

Wer sich die Liste selbst einmal ansehen will: Hier kommt Ihr zum Verbraucherfenster Hessen.

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