FRANKFURT AM MAIN

OLG Urteil: Alle Park-Strafen seit 2018 in Frankfurt am Main anfechtbar

Symbolbild


Montag, 20.01.2020
von MORITZ PAPPERT

FRANKFURT AM MAIN - Das Urteil ist rechtskräftig: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat in einer Grundsatzentscheidung die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch „private Dienstleister“ für gesetzeswidrig erklärt. Heißt: Alle Knöllchen, die seit 2018 für Parkverstöße in der Stadt ausgestellt wurden, könnten anfechtbar sein.

 "Der Einsatz „privater Dienstleister“ zur Verkehrsüberwachung des ruhenden Verkehrs sei gesetzeswidrig. Das Recht, Ordnungswidrigkeiten zu ahnden, sei ausschließlich dem Staat – hier konkret der Polizei – zugewiesen. Dieses im Rechtsstaatsprinzip verwurzelte staatliche Gewaltmonopol beziehe sich auf die gesamte Verkehrsüberwachung, d.h. sowohl den fließenden als auch den ruhenden Verkehr", heißt es in einer Mitteilung vom OLG. 

Geklagt hatte ein Mann, der im Jahr 2018 ein Verwarngeld von 15 Euro wegen unerlaubten Parkens erhalten hatte. Das Amtsgericht Frankfurt hatte geurteilt, er müsse das Geld bezahlen. Laut OLG ist das nun gesetzeswidrig.

Wie hessenschau.de berichtet, können alle Betroffenen können nun ihr Geld zurückfordern, sofern sie den Nachweis führen können. Nötig wäre beispielsweise der Strafzettel selbst, das Aktenzeichen oder ein Überweisungsbeleg. Allein 2018 wurden Knöllchen für mehr als 700.000 Parkverstöße ausgestellt. Die Einnahmen betrugen mehr als 10 Millionen Euro. +++