MAINZ-KINZIG-KREIS

Sportanlagen dürfen ab 18. Mai von Vereinen wieder genutzt werden

Symbolbild: Hans-Hubertus Braune


Mittwoch, 13.05.2020

MAINZ-KINZIG-KREIS - Der Sportbetrieb in den Sportanlagen des Main-Kinzig-Kreises ist ab dem 18. Mai wieder möglich, jedoch unter einer ganzen Reihe von Auflagen. Darauf macht Schuldezernent Winfried Ottmann aufmerksam. „Die Städte und Gemeinden wurden von uns zu Beginn der Woche informiert, auch darüber, welche Vorgaben der hessischen Landesregierung im Bereich der Hygiene und Abstandsregelungen eingehalten werden müssen, damit der Sportbetrieb laufen kann“, erklärt Winfried Ottmann.

Möglich geworden sind die sportlichen Aktivitäten, nachdem das Land Hessen Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen beschlossen hat. „Die Vereine haben die Möglichkeit, ihre sportlichen Angebote wieder aufzunehmen, müssen aber eine ganze Reihe an Vorgaben erfüllen. Sie zeichnen unter anderem dafür verantwortlich, dass die Hygienebestimmungen eingehalten werden und die Mitglieder mit genügend Abstand zueinander trainieren können“, erläutert Winfried Ottmann. Der jeweilige Sport muss kontaktlos ausgeübt werden, dabei müssen die Sporttreibenden auf einen Abstand von mindestens 1,5 Metern achten. Weitere wichtige Regelungen: Es sind keine Zuschauer gestattet und es ist nicht erlaubt, Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten zu nutzen. Davon ausgenommen sind Toiletten. „Die Sportvereine müssen die Nutzung der Sportanlagen mit der jeweiligen Schulleitung abstimmen. Was die Nutzung angeht, genießen die Schulen Vorrang“, betont der Schuldezernent. Die Vereine dürfen andere Räumlichkeiten der Schulen nicht nutzen.

Teilnehmerliste müssen geführt werden


Um mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können, werden die Vereine dazu verpflichtet, Teilnehmerlisten zu führen. „Die Sportvereine haben einen ganzen Katalog an Vorgaben erhalten. Diese sollen sicherstellen, dass zumindest teilweise wieder trainiert werden kann. Auf diese Weise soll das Risiko, sich mit dem Sars-CoV-2-Virus zu infizieren, so gering wie möglich gehalten werden“, erklärt Winfried Ottmann. Weitere Informationen zu den Regelungen für Sportvereine finden Interessierte unter „CoroNetz“ auf der Homepage mkk.de . (pm) +++

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