Bei Corona-Infektion in der Schule: Klassen können im Unterricht bleiben

Dienstag, 10.11.2020
von HANS-HUBERTUS BRAUNE
OFFENBACH - Bie einer Infektion mit dem Corona-Virus von Schülern oder Lehrern müssen bislang die ganze Klasse oder Jahrgangsstufe in eine 14-tägige Quarantäne. In Offenbach und Frankfurt am Main wurde diese Maßnahme nun geändert.
Schuldezernent Paul-Gerhard Weiß (Offenbach): "In den zurückliegenden Wochen und Monaten wollten wir insbesondere den jüngsten Schülern so wenig Maske wie möglich zumuten – auch, weil wir wissen, dass das Maske tragen für manche Kinder über Stunden hinweg belastend sein kann. Wurde ein Schüler zur engen Kontaktperson, weil es in seiner Familie eine Infektion gab, wurden dann vorsorglich viele weitere Schüler oder Lehrer, oft sogar die ganze Klasse, ebenfalls nach Hause geschickt, obwohl diese keinen direkten und engen Kontakt zu dem infizierten Familienangehörigen hatten." Die Schülerinnen und Schüler wurden dann sogar oftmals getestet, obwohl eine Ansteckungsgefahr unter Kindern als sehr gering gilt und es bisher in Offenbach nur in wenigen Einzelfällen zu einer Ansteckung innerhalb der Schulen gekommen ist.
Für das Stadtgesundheitsamt bedeutete diese umfassende Kontaktverfolgung an den Schulen und die Testung bei zunehmenden Abstrich- und Laborengpässen einen immensen zeitlichen Aufwand. "Wir haben das bisher trotzdem gemacht, weil wir den Aufwand immer noch irgendwie stemmen konnten", erläuterte Schuldezernent Weiß.
"Das können wir jetzt bei mehr als 200 Neuinfektionen in der Woche aber nicht mehr. Wir haben viele zusätzliche Mitarbeiter für das Gesundheitsamt abgestellt und neue Stellen geschaffen. Die Mitarbeiter dort müssen sich jetzt aber angesichts drastisch steigender Fälle, auch in den Kliniken, darauf konzentrieren, die Infektionsketten bei den deutlich stärker gefährdeten älteren Menschen und Risikogruppen zu ermitteln. Auch die Tests müssen jetzt in erster Linie diesen Menschen zur Verfügung stehen. Vorrang hat jetzt der Schutz von Risikogruppen, zu denen Schüler in aller Regel nicht gehören, um Menschenleben zu schützen."
"Maske im Unterricht größtmöglicher Schutz"
Eltern müssten sich ob der neuen Vorgehensweise aber nicht sorgen: "Ganz im Gegenteil", so Weiß: "Wenn die Schüler im Unterricht eine Maske tragen, ist der größtmögliche Schutz an den Schulen gegeben, denn mit der Maske schützen sich die Schüler und Lehrer gegenseitig viel effektiver. Durch die Maskenpflicht ist eine vorsorgliche Absonderung der Schüler zuhause nicht mehr notwendig."
Einen weiteren Vorteil sieht der Schuldezernent darin, dass der Unterricht auch bei hohen Fallzahlen bis auf Weiteres fortgeführt werden kann: Wenn ein infizierter Schüler auf andere Schüler trifft und alle tragen eine Maske, zählen die Kontaktpersonen des Infizierten nach den Kriterien des Robert-Koch-Instituts nicht als enge Kontaktperson (Kontaktperson ersten Grades), sondern nur als Kontaktperson zweiten Grades. Diese müssen nicht in Quarantäne, sondern können weiterhin am Unterricht teilnehmen. Tests werden über das Gesundheitsamt nicht mehr veranlasst. Erst bei Auftreten von Symptomen sollen die Betroffenen einen Test beim Arzt machen und zuhause bleiben.
"Dieses Vorgehen ist ein großer Vorteil für die Schulen, denn alle anderen Schüler können weiterhin unterrichtet werden, was für den Bildungsweg der Kinder, aber auch für berufstätige Eltern sehr wichtig ist." Ziel sei es weiterhin, die Kitas und Schulen offen zu halten. Einen weiteren Vorteil dieser Vorgehensweise haben die Geschwisterkinder von Kindern, in deren Klassen ein Coronafall aufgetreten ist. Bisher hatten diese Kinder nach der hessischen Verordnung ein Schulbetretungsverbot. Dieses entfällt durch die Maskenpflicht", heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt Offenbach vor wenigen Tagen. (pm) +++