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Der K.N-Impf-Guide: Fragen und Antworten zur Corona-Impfung

Wer wird wann geimpft? Wie komme ich an einen Termin und was kostet mich die Corona-Impfung eigentlich? KINZIG.NEWS klärt auf. - Grafik KN


Freitag, 05.02.2021
von REDAKTION

REGION - Der Kampf gegen die Corona-Pandemie geht weiter. Seit dem 27. Dezember wird nun in ganz Deutschland fleißig geimpft, um möglichst bald wieder zur Normalität zurückzukommen. Während mobile Impfteams zunächst in Alten- und Pflegeheimen unterwegs sind, sollen demnächst auch die ersten Impfzentren in Betrieb genommen werden. Doch wer wird als nächstes geimpft? Und wie kommen Impfwillige an einen Termin? KINZIG.NEWS klärt alle Fragen rund um die Corona-Impfung.

  • Bürger ab dem 80. Lebensjahr, die nicht in einem Alten- und Pflegeheim leben, können ab dem 12. Januar Termine für die Schutzimpfung in den regionalen und für sie zuständigen Impfzentren (Kassel, Gießen, Fulda, Frankfurt, Wiesbaden und Darmstadt) vereinbaren. Wie sollen aber Senioren, die nicht mobil (kein Führerschein, körperlich gehandicapt etc.) sind und in sehr ländlichen Regionen leben, dorthin gelangen? Wird für diese Gruppe ein spezieller Fahrdienst eingerichtet?

Das sagt das Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS): "Grundsätzlich steht die Terminvereinbarung allen Personen der höchsten Priorität bei den Schutzimpfungen (gemäß § 2 CoronaImpfV) zur Verfügung. Das sind neben den Bewohnerinnen und Bewohnern der Alten- und Pflegeheime im Alter über 80 Jahren, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jener Heime, der ambulanten Pflegedienste sowie weiterer medizinischer Einrichtungen. Sollten ein Transfer der immobilen Ü80-Jährigen mit Unterstützung von Angehörigen, Freunden oder Bekannten in die Impfzentren nicht möglich sein, besteht zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit, immobile Personen durch die mobilen Impfteams zu impfen bzw. die Impfung über den Hausarzt abzuwickeln, sobald ein entsprechender, leicht zu handhabender Impfstoff verfügbar ist. Die Einrichtung entsprechender Fahrdienste ist eine weitere Möglichkeit, die allerdings im Bedarfsfall von den Gebietskörperschaften zu organisieren ist."

  • Wie wird beispielsweise mit über 80-jährigen Senioren mit einem Pflegegrad (z.B. Demenz und eingeschränkte Mobilität) verfahren, die zu Hause betreut werden und für die der Weg in ein Impfzentrum zu beschwerlich ist?

Das sagt das HMdIS: "Sollten diese älteren Menschen nicht mobil sein und auch keine Unterstützung durch Angehörige und Freunde haben, um ins Impfzentrum zu gelangen, besteht nach der flächendeckenden Öffnung der Impfzentren auch die Möglichkeit der aufsuchenden Impfung durch die mobilen Impfteams. Das wird allerdings noch einige Zeit in Anspruch nehmen und von geeigneten transportfähigen Impfstoffen abhängen."

  • Wie werden Personen, die nicht in der Lage sind, selbständig einen Impftermin zu vereinbaren, informiert, dass ihnen eine Impfung zusteht? Werden sie separat angeschrieben?

Das sagt das HMdIS: "Grundsätzlich sollen alle Bürgerinnen und Bürger über eine breite Öffentlichkeitsarbeit unter Nutzung vielfältigster Kanäle erreicht werden. Das Land Hessen wird alle über 80-Jährigen schriftlich über die Anmeldungen für die persönliche Schutzimpfung informieren und ein Erfassungsverfahren für häusliche Impftermine starten."

  • Was müssen Angehörige oder Betreuer an Nachweisen erbringen, wenn sie die betroffene Person telefonisch oder per E-Mail zu einem Impftermin anmelden möchten?

Das sagt das HMdIS: "Im Rahmen der Terminvereinbarung wird es eine einfache Berechtigungsprüfung geben, in welcher für die angemeldeten Personen entsprechende Angaben gemacht werden, warum diese zur priorisierten Gruppe gehören. Bei den Menschen im Alter über 80 Jahren reicht bereits die Angabe des Geburtsdatums. Zum Zeitpunkt des Impftermins im Impfzentrum wird dann noch einmal die Berechtigung überprüft. Hierzu reicht in diesem Fall der Personalausweis."

  • Dürfen Angehörige oder Betreuer die zu impfende Person ins Impfzentrun begleiten?

Das sagt das HMdIS: "Ja, Angehörige oder Betreuer dürfen die Impfberechtigten begleiten."

  • Sind Ausnahmen bei der Zuordnung der regionalen Impfzentren vorgesehen? Beispiel: Der Betroffene lebt im nördlichen Teil des Main-Kinzig-Kreises, sodass die Anreise ins Impfzentrum Fulda erheblich kürzer ist als in das zuständige Impfzentrum in Frankfurt am Main.

Das sagt das HMdIS: "Aufgrund der anspruchsvollen Logistik im Zusammenhang mit dem verfügbaren Impfstoff und des zuvor geprüften Bedarfs an Impfstoff aufgrund der Bevölkerungszahlen im jeweiligen Kreisgebiet ist es nicht möglich, ein anderes regionales Impfzentrum aufzusuchen als das jeweils originär zuständige. Maßgeblich sind die Meldeadresse bzw. der Wohnort des zu Impfenden. Sobald mehr Impfstoff zur Verfügung steht, werden die Impfungen auf die 28 hessischen Impfzentren in den Landkreisen ausgeweitet und Bürgerinnen und Bürger, die von einem solchen Umstand betroffen sind, können sich wohnortnäher impfen lassen."

  • Ist nach derzeitigem medizinischen Erkenntnisstand das Impfen nach einem positiven IgM-Test sinnvoll oder kann man die Dosis bei anderen Mitbürgern sinnvoller einsetzen?

Die Impfung sollte nach überwiegender Expertenmeinung verschoben werden, da eine Immunität besteht. Da man aber noch zu wenige Daten hat und man nicht weiß, wie lange diese Immunität anhält, kann es sein, dass diese Personen trotzdem geimpft werden – jedoch zu einem späteren Zeitpunkt. Hatte man Covid-19 (z.b. unbemerkt) gibt es keine Hinweise darauf, dass eine Impfung schädlich sein könnte.

  • Ich habe Morbus Crohn, zähle ich damit zur Risikogruppe?

Patienten mit Morbus Crohn zählen zur Risikogruppe für einen schwereren Verlauf, wenn sie Medikamente einnehmen, die das Immunsystem schwächen wie z.Bsp. Cortison. Eine generelle Einschätzung des Risikos ist jedoch komplex und individuell, weil es von vielen Faktoren abhängig ist. Dies sollte mit dem Hausarzt gemeinsam bestimmt werden.

  • Können sich auch Jugendliche mit Diabetes Typ 1 impfen lassen?

Menschen mit Diabetes Typ-1 können sich grundsätzlich impfen lassen. Eingeordnet werden sie in Gruppe 3 "erhöhte Priorität". Jedoch werden nach aktuellem Stand in Deutschland nur Erwachsene geimpft.

  • Ich bin 42 Jahre alt und habe 2003 eine Wespengiftallergie diagnostiziert bekommen. Nach dem Stich hatte ich einen anaphylaktischen Schock. Ich wurde 7 Jahre lang hyposensibilisiert und trage in den Sommermonaten ein Notfall Set mit mir. Des Weiteren habe ich eine rheumatische Arthritis. Zwar bin ich noch lange nicht "dran" aber dürfte ich aktuell mit diesem Impfstoff geimpft werden?

Personen, die eine Anaphylaxie auf einen anderen Impfstoff oder eine injizierbare Therapie berichten, sollte eine Risikobewertung mit dem Hausarzt und dem Impfarzt durchgeführt werden. Diese Personen können trotzdem geimpft werden. Sie sollten jedoch über die unbekannten Risiken einer schweren allergischen Reaktion aufgeklärt werden. Impfstellen sollten Patienten mit einer Vorgeschichte von Anaphylaxie für 30 Minuten nach der Impfung beobachten. Alle anderen Personen sollten für 15 Minuten nach der Impfung beobachtet werden, um das Auftreten von unmittelbaren unerwünschten Reaktionen zu überwachen.

  • Ich bin 29 Jahre alt, habe seit Geburt an eine chronische Erkrankung und habe eine rheumatische Erkrankung. Jetzt wollte ich wissen, wann ich an der Reihe wäre mit dem impfen gegen Corona. Zu welcher Gruppe würde ich gehören?

Bei rheumatischen Erkrankungen gibt es ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf, wenn man Medikamente einnimmt, die das Immunsystem schwächen. Jedoch ist das hohe Alter der Patientinnen der am stärksten gewichtete Faktor. Daher sind die hochbetagten zuerst an der Reihe. Eingeordnet werden sie in Gruppe 3 "erhöhte Priorität"

  • Wer wird wann geimpft? 

Die Impfung gegen das Corona-Virus läuft nach einer speziellen Priorisierung in drei Stufen ab, da anfangs nicht genügend Impfstoff zur Verfügung steht, um alle Impfwilligen zu impfen. Die Priorisierung richtet sich dabei nach Alter, Vorerkrankungen und dem Risiko, sich mit dem Corona-Virus anzustecken.

Die höchste Priorität - und damit die ersten Menschen, die geimpft werden – haben über 80-Jährige, Bewohner oder Beschäftigte in stationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen, Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten, sowie Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die Menschen mit einem hohen Risiko behandeln, pflegen oder betreuen oder selbst einem hohen Expositionsrisiko ausgesetzt sind.

Danach werden Menschen mit hoher Priorität geimpft. Zu diesen zählen Personen über 70 Jahre, Menschen mit Trisomie 21, Demenz, geistiger Behinderung und/oder nach einer Organtransplantation, enge Kontaktpersonen von über 80-Jährigen oder Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen sowie Wohnheimen für geistig Behinderte. Des Weiteren zählen zu dieser Stufe auch enge Kontaktpersonen von Schwangeren, Beschäftige in stationären Einrichtungen für geistig behinderte Menschen sowie betreuende oder pflegende Personen geistig Behinderter. Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem oder erhöhten Expositionsrisiko, Polizei- und Ordnungskräfte, die einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind, Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in relevanten Positionen der Krankenhausinfrastruktur sowie Beschäftigte und Bewohner von Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen haben ebenfalls eine hohe Priorisierung.

Zur dritten Stufe und damit erhöhten Priorität zählen alle Menschen über 60 Jahre, Personen mit (Vor-)Erkrankungen, wie Adipositas, chronischer Nierenerkrankung, chronischer Lebererkrankung, Immundefizienz oder HIV-Infektion, Diabetes mellitus, diversen Herzerkrankungen, Schlaganfall, Krebs, COPD oder Asthma, Autoimmunerkrankungen und Rheuma, sowie Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit niedrigen Expositionsrisiko. Darüber hinaus auch Personen in relevanten Positionen in Regierung, Verwaltung und Verfassungsorganen sowie in Streitkräften, bei der Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, THW und in der Justiz sowie Personen in relevanter Position in Unternehmen der kritischen Infrastruktur, in Apotheken und Pharmawirtschaft, öffentliche Versorgung und Entsorgung, Ernährungswirtschaft, Transportwesen, Informationstechnik und Telekommunikation sowie Lehrer und Erziehern und Personen mit prekären Lebens- oder Arbeitsbedingungen.

  • Wie komme ich an einen Termin für die Impfung?

Zunächst einmal: Derzeit werden noch keine Termine vergeben! Sobald genug Impfstoff bereitsteht und die ersten Impfzentren in Betrieb genommen werden, wird es ein auf Bundesebene einheitliches Terminmanagement geben. Die Impfberechtigten werden dann informiert und können sich telefonisch oder per Online-Anmeldung einen Termin sichern.

  • Was kostet mich die Impfung gegen das Corona-Virus?

Die Kosten für den Impfstoff trägt der Bund. Die Bundesländer und die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für den Betrieb der Impfzentren und die mobilen Impf-Teams. Für die Bürger:innen fallen daher – unabhängig vom Versicherungsstatus – keine Kosten an.

  • Muss ich mich impfen lassen?

Nein. Die Impfung gegen das Corona-Virus ist freiwillig und bleibt jedem selbst überlassen.

Wir haben bereits zahlreiche Zuschriften bekommen und bemühen uns, die gestellten Fragen zeitnah in diesem Beitrag zu ergänzen. Wir bitten um Verständnis, dass wir die Fragen nicht separat, sondern so bald wie möglich in diesem Artikel beantworten. Sie haben weitere Fragen rund um die Corona-Impfung? Dann schreiben Sie uns an [email protected] . +++

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