Ab acht Uhr öffnen die Wahllokale: Darauf müssen Sie beim Wählen achten!

Sonntag, 26.09.2021
von MORITZ PAPPERT
MAIN-KINZIG-KREIS - Heute wird es ernst: die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag steht an. Etwa 300.000 Wahlberechtigte können sich im Main-Kinzig-Kreis an der Wahl zum Bundestag beteiligen. Außerdem werden in Maintal, Bad Orb und Biebergemünd noch die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister neu gewählt. Ab acht Uhr öffnen die Wahllokale. Aber worauf muss man beim Wählen achten?
Bei der Wahl hat jede Wählerin und jeder Wähler – wie bei den vorausgegangenen Bundestagswahlen – zwei Stimmen: eine Erststimme für die Wahl einer beziehungsweise eines Wahlkreisabgeordneten (auf der linken, schwarz gedruckten Hälfte des Stimmzettels) sowie eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei mit allen von der Partei aufgestellten Kandidatinnen und Kandidaten in der dort festgelegten Reihenfolge (auf der rechten, blau gedruckten Hälfte des Stimmzettels).
„Auf jeder Hälfte des Stimmzettels darf nur ein Wahlvorschlag gekennzeichnet werden, zum Beispiel durch jeweils ein Kreuz in den aufgedruckten Kreisen“, so Bundeswahlleiter Georg Thiel. Werden auf der linken Seite des Stimmzettels mehrere Wahlkreisvorschläge gekennzeichnet, führt dies zur Ungültigkeit der Erststimme. Mehrere Kreuze auf der rechten Seite des Stimmzettels (Landeslisten der Parteien) haben die Ungültigkeit der Zweitstimme zur Folge.
Erst- und Zweitstimme sind unabhängig voneinander, das heißt sie müssen nicht derselben Partei gegeben werden. Vielmehr kann man die Stimmabgabe „splitten“, indem man die Erststimme für eine Wahlkreisbewerberin beziehungsweise einen Wahlkreisbewerber einer bestimmten Partei vergibt und die Zweitstimme für die Landesliste einer anderen Partei (sogenanntes Stimmensplitting).
Die Wählerin beziehungsweise der Wähler kann sich auch darauf beschränken, nur eine Stimme − sei es die Erst- oder die Zweitstimme − abzugeben. In diesem Fall zählt die jeweils nicht abgegebene Stimme als ungültig.
Mit der Erststimme beeinflusst die Wählerin oder der Wähler die personelle Zusammensetzung des Bundestages unmittelbar. Mit ihr werden 299 Abgeordnete des Deutschen Bundestages (ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete je Wahlkreis) bestimmt. Jeweils die Person, die im Wahlkreis die meisten Erststimmen erhält, zieht in den Bundestag ein. Die Zweitstimme ist entscheidend für die parteipolitische Zusammensetzung des Bundestages, da die Sitze auf die einzelnen Parteien entsprechend ihrem bundesweiten Zweitstimmenergebnis verteilt werden. Die Zweitstimme ist somit die maßgebende Stimme für das Kräfteverhältnis der Parteien.
Die Wahllokale haben bis 18 Uhr geöffnet. KINIZG.NEWS ist in der Region unterwegs und berichtet den ganzen Tag live in einem Wahl-Ticker.