BRACHTAL

Neue Sirenenanlage benötigt - Gemeindevertretung beschließt neue Feuerwehrsatzung

Die Feuerwehren haben eine neue Satzung erhalten. - Foto: Gelnhäuser Neue Zeitung


Freitag, 30.08.2019
von Gelnhäuser Neue Zeitung

BRACHTAL - Die Brachttaler Gemeindevertretung hat zwei wichtige Punkte zu den Feuerwehren beraten und beschlossen: zum einen die Änderung der Feuerwehrsatzung, zum anderen die Umrüstung der Sirenenanlage im Gemeindegebiet.

Der Hessische Städte- und Gemeindebund hat mit einer Mustersatzung die Grundlage für eine Änderung der Feuerwehrsatzung geschaffen. In die Satzung hinzugefügt wurde der neue Paragraf 1 zur Gleichstellung. In diesem geht es um die Klarstellung, dass die in der Satzung genannten Personenbezeichnungen alle geschlechtlichen Formen umfassen. Neben der Änderung im Paragraf 5 „Anzeigepflichten“ und weiteren redaktionellen Änderungen kleineren Umfangs wird der Absatz 4 der Paragrafen 11 „Jugendgruppen“ und 12 „Kindergruppen“ eingefügt: „Die mit der Betreuung der Kinderfeuerwehr befassten Personen sollen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis für ehrenamtlich Tätige vorlegen.“ Die Gemeindevertretung beschloss einstimmig die Feuerwehrsatzung in der vorliegenden Form.

Die Sirenenanlagen im Gemeindegebiet stammen aus den Jahren 1970 und älter. Die Alarmierungseinrichtungen für diese Sirenen werden ab Ende 2019 komplett auf digitale Alarmierung umgerüstet. Dieser ist einer der letzten Abschnitte im Rahmen der Einführung des Digitalfunks der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und wird durch Beistellung einer Sachleistung durch das Land Hessen gefördert. In diesem Fall wird ein digitaler Funkempfänger vom Land gezahlt. Die Kosten nur für die Anschaffung der „Hardware“ belaufen sich pro Stück auf 750 Euro, wobei hierin keine Montage inbegriffen ist. Die Elektroinstallation ist ebenfalls aus den 1970er-Jahren und verliert den Bestandsschutz. Eine Möglichkeit ist eine komplette Umrüstung auf neue elektronische Sirenen, die auch bei Stromausfall zur Alarmierung zur Verfügung stehen. Dieses komplexe Thema verweist die Gemeindevertretung zur weiteren Beratung und Beschlussempfehlung in den Haupt-, Finanz- und Bauausschuss. Dort soll dieses Thema zusammen mit dem Gemeindebrandinspektor diskutiert werden. +++