Aufgrund deutlich gestiegener Kosten: Taxifahren wird in Hanau teurer

Dienstag, 20.12.2022
HANAU - Eine neue Verordnung für Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen hat der Magistrat der Stadt Hanau auf den Weg gebracht. Aufgrund deutlich gestiegener Lohn- und Energiekosten hatten bereits mehrere Taxiunternehmen einen Antrag auf eine entsprechende Tarifanpassung gestellt. Die neuen Tarife werden zum 1. Februar 2023 in Kraft treten. Dementsprechend fallen künftig erhöhte Beförderungsentgelte an.
Unter anderem wird der Grundpreis für eine Taxifahrt von drei auf vier Euro erhöht. Der Fahrpreis je Kilometer steigt von 1,80 auf 2,30 Euro. Entsteht im Zuge des Transports eine lange Wartezeit, kostet diese pro Stunde 40 Euro statt bisher 30. Für angeforderte Großraumtaxen beträgt der Zuschlag unverändert sieben Euro. Für ein nicht in Anspruch genommenes Taxi wird künftig der Grundpreis zuzüglich der bis dahin entstandene Kilometerpreis fällig. Bei diesen Beförderungsentgelten handelt es sich um zwingend einzuhaltende Festpreise im sogenannten Pflichtfahrgebiet.
Gestiegene Energie- und Treibstoffkosten
Mehrere umliegende Kommunen im Rhein-Main-Gebiet haben ihre Tarife bereits angepasst, da es Taxiunternehmen aufgrund der erheblich gestiegenen Energie- und Treibstoffkosten sowie der zwischenzeitlichen Einführung und Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zunehmend schwerer fällt, die Betriebskosten zu decken. In Hanau ansässigen Taxiunternehmen soll aus diesem Umstand kein Nachteil entstehen.
„In Abstimmung mit dem Main-Kinzig-Kreis und den benachbarten Kommunen soll eine transparente und möglichst einheitliche Tarifgestaltung der Taxengebühren entstehen“, sagt Stadtrat Thomas Morlock. Mit der Stadt Bruchköbel und der Gemeinde Großkrotzenburg besteht seit Jahren eine Verwaltungsvereinbarung über die Bildung eines gemeinsamen Taxenbezirks. Der Magistrat der Stadt Bruchköbel und die Gemeinde Großkrotzenburg haben die neue Taxenordnung ebenfalls beschlossen. Die letzte Erhöhung der Taxengebühren erfolgte im Jahr 2013 und liegt damit bereits über neun Jahre zurück.
Auch für Nutzende ergeben sich aus der neuen Verordnung entscheidende Vorteile. So wird das Pflichtfahrgebiet Hanau zum 1. Februar 2023 um die Stadt Langenselbold und die Gemeinde Neuberg erweitert werden. Bisher umfasste das Pflichtfahrgebiet Hanau das Gebiet der Stadt Hanau, der Städte Bruchköbel und Erlensee sowie der Gemeinden Großkrotzenburg und Rodenbach. Fahraufträge innerhalb einer Pflichtfahrzone können nicht abgelehnt werden.
Erstmals werden nun insbesondere die Beförderungsentgelte in den Städten und Gemeinden des nun neu gefassten Pflichtfahrgebietes einheitlich geregelt, so Morlock. (red)