Hanau, Gelnhausen, Schlüchtern: Neue Stiftung Lebenshilfe hat Arbeit aufgenommen
Freitag, 10.01.2025
GELNHAUSEN - Gestärkt ins neue Jahr gehen – mit diesem Ziel fand nun die konstituierende Sitzung der Stiftung Lebenshilfe Hanau, Gelnhausen, Schlüchtern statt.
Damit ist der Transformationsprozess der BWMK-Gruppe abgeschlossen. Das Sozialunternehmen, das Menschen mit Behinderungen unterstützt, ist seit 2023 eine gemeinnützige Gesellschaft. Die neu gegründete Stiftung fungiert künftig als alleinige Gesellschafterin. Mareike Meister vom Stiftungsvorstand sprach bei der konstituierenden Sitzung in der zentralen Verwaltung des BWMK in Gelnhausen von einem „historischen Moment“.
Die Gründung der neuen Stiftung durch die drei Lebenshilfe-Vereine war bereits im Juni 2024 besiegelt worden – nach Anerkennung der Stiftung durch das Regierungspräsidium Darmstadt und Übersendung der Stiftungsurkunde konnte nun zum Jahresende die erste konstituierende Sitzung stattfinden. Auch der Ehrenvorsitzende des BWMK, Heinrich Heck, sowie die ehemalige Verwaltungsratsvorsitzende Doris Peter waren zu diesem besonderen Ereignis eingeladen worden und zeigten ihre Freude darüber, dass mit der Stiftungsgründung ein weiterer Schritt in eine sichere Zukunft erfolgt sei.
Dieser Schritt sei notwendig geworden, weil das Sozialunternehmen seit der Vereinsgründung 1974 kontinuierlich gewachsen sei und stetig neue Angebote entwickelt habe. „Die geänderte Organisations- und Führungsstruktur unterstützt die dynamische Entwicklung der BWMK-Gruppe und ermöglicht strategisches Handeln auf sicherer Basis“, so Mareike Meister, die als Geschäftsführerin der BWMK gGmbH gemeinsam mit Martin Berg qua Amt den Stiftungsvorstand bildet. Heute umfasse das BWMK auf einer Fläche von Schlüchtern im Nordosten des Main-Kinzig-Kreises bis Hanau im Südwesten acht Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), acht Tochterunternehmen, wovon fünf Inklusionsbetriebe sind, Beratungsstellen, begleitende Dienste, vielfältige Wohnangebote, fünf inklusive Kindertagesstätten sowie eine inklusive Grundschule. „Gegenwärtig und künftig arbeiten wir daran, unsere Angebotsstruktur weiter zu gestalten und zu erweitern, um eines unserer wesentlichen Ziele zu erreichen.
Angebotsstruktur & Ziele
Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft“, so Meister. Bei der Stiftungsgründung habe der Ewigkeitsgedanke eine entscheidende Rolle gespielt. Denn eine Stiftung werde grundsätzlich auf unbegrenzte Dauer gegründet. Die Mittel der Stiftung müssten gut angelegt und die Erträge dauerhaft dafür eingesetzt werden, den Stiftungszweck zu erfüllen. Zwecke der neuen Stiftung Lebenshilfe Hanau, Gelnhausen, Schlüchtern sind laut Satzung die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der Wohlfahrtspflege, die Förderung der Bildung und Erziehung sowie die Unterstützung von Menschen, die infolge ihres körperlichen, geistigen und/oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Joachim Schröck, ehemaliger Geschäftsführer des BWMK und seit Ende 2023 im Ruhestand, hatte die Rechtsformumwandlung federführend vorbereitet und leitete während der konstituierenden Sitzung die Wahl des Stiftungsrates sowie die der Ratsvorsitzenden. Während die BWMK gGmbH durch Geschäftsführung und Aufsichtsrat verantwortet werde und das operative Geschäft erfülle, habe der Stiftungsrat richtungsweisende Kompetenz und treffe strategische Entscheidungen, erklärte Schröck.
Die Vertreter:innen der Lebenshilfe-Vereine Hanau, Gelnhausen und Schlüchtern wählten einstimmig Gerhard Jackel, Norbert Böttge, Silvia Brand, Sven Winter, Karin Grauel und Joachim Hild zu Mitgliedern des Stiftungsrats. Von Seiten des Main-Kinzig-Kreises gehören der Erste Kreisbeigeordnete Andreas Hofmann sowie Jörg Mair, Vorsitzender des Ausschusses für Soziales, Familie und Demografie, dem Gremium an. Ein einstimmiges Votum gab es auch für Joachim Hild, der den Ratsvorsitz übernimmt, und für seinen Stellvertreter Norbert Böttge. „Der Vorteil dieser Neuordnung ist, dass die Gremien-Nachfolge im Stiftungsrat durch Kooptation geregelt werden kann, also durch Berufung externer Anwärter:innen“, erläuterte Meister.
Damit sei das Gremium mit Blick auf die Zukunft nicht auf Angehörigkeit der Mitglieder zu bestimmten Vereinen angewiesen und somit unabhängig von der Entwicklung des Vereinsnachwuchses. Als erste Amtshandlung nahm der frisch gewählte Stiftungsrat den Haushalt 2025 für die BWMK-Gruppe zur Kenntnis und genehmigte diesen. (red)