GELNHAUSEN/BAD ORB

Wenn aus Freunden Feinde werden: 37-Jähriger wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht

Am 4. Februar geht die Verhandlung im Amtsgericht Gelnhausen weiter. - Foto: Joana Gibbe


Freitag, 17.01.2020
von JOANA GIBBE

GELNHAUSEN/BAD ORB - Eigentlich verstanden sie sich, doch dann schlug die Stimmung um: Wegen gefährlicher Körperverletzung muss sich ein 37-Jähriger aus Bad Orb am Freitag vor Strafrichter Dr. Ott im Gelnhäuser Amtsgericht verantworten. Auch Zeugen sind geladen, um vor Gericht den Tathergang zu schildern.

Am 9. Februar 2019 soll es in Bad Orb zu der gefährlichen Körperverletzung, also der Körperverletzung mittels eines Gegenstands, gekommen sein. Bevor es zu der Tat kam, befanden sich der Angeklagte, das Opfer sowie der Bruder und die Verlobte des Angeklagten in der Wohnung des Bruders. „Wir haben uns gut verstanden“, erklärt das 40-jährige Opfer, das als erster Zeuge aussagt. Zwischen 18:00 und 18:30 Uhr seien der 37-Jährige und seine Verlobte dann mit dem Hund spazieren gegangen. Nachdem die beiden zurück in die Wohnung kamen, soll das Portemonnaie der Verlobten, welches zuvor in der Wohnung lag, plötzlich verschwunden gewesen sein. Auch das Opfer soll sich zu dieser Zeit nicht mehr in der Wohnung befunden haben, erklärt der Anwalt des Angeklagten, womit die Vermutung aufkam, dass es die Geldbörse entwendet habe.

Um den Verlust des Portemonnaies, in dem sich laut Angeklagten rund 300 Euro befanden, aufzuklären, kam auch der 40-Jährige zurück in die Wohnung. Dort präsentierte er den drei anderen den Inhalt seines Rucksacks, um die Schuld von sich zu weisen. „Sie haben ihm – warum auch immer – aber nicht geglaubt“, heißt es seitens des Verteidigers. Daher machten sich die vier gemeinsam auf den Weg zur Wohnung des Opfers, das seine Unschuld am Verschwinden der Geldbörse beweisen wollte. Doch auf dem Weg dorthin eskaliert die Situation. „Er redete mit seiner Partnerin und plötzlich drehte er sich um und schlug auf mich ein“, schildert der 40-jährige Bad Orber den Vorgang. Zwar räumt der 37-Jährige ein, das Opfer auf den Hinterkopf geschlagen zu haben, seitens der Verteidigung heißt es jedoch: „Mein Mandant ist hinter ihm gelaufen“. Nur, dass die Verletzung am rechten Hinterkopf war, sind sich beide Seiten einig.

Während der Angeklagte behauptet, „ein - höchstens zweimal“ mit der Faust zugeschlagen zu haben, ist sich das als Zeuge geladene Opfer nicht mehr ganz sicher. Denn während es in seiner ersten Aussage, die er einige Tage nach dem Vorfall bei der Polizei Bad Orb zu Protokoll gegeben hat, behauptet, dass der Angeklagte einen Gegenstand in der Hand hatte und auch nachdem er bereits auf dem Boden lag, der 37-Jährige noch auf ihn einschlug und trat, erklärt er während der Verhandlung am Freitag zunächst „keinen Gegenstand“ gesehen zu haben und dann, sich nicht mehr sicher zu sein.

Skurril an der Sache: Das Portemonnaie der Verlobten wurde bei der Polizei abgegeben. Und zwar gegen 18:15 Uhr, also zu der Zeit als der Angeklagte und seine Verlobte spazieren waren. Dokumente, wie der Personalausweis, sollen zwar noch vorhanden gewesen sein, von den rund 300 Euro fehlte jedoch jede Spur.

Für weitere Unklarheit sorgt auch die Verletzung am Hinterkopf des Opfers. Denn sowohl die Aussage des Opfers als auch der Befund des Arztes bestätigt, dass die Verletzung blutete. Richter Ott möchte daher wissen, wie sich der Angeklagte die Verletzung erklärt, habe er doch lediglich mit der Faust zugeschlagen. „Vielleicht ist er auf den Kopf gefallen, ich weiß es nicht mehr“, erklärt der 37-Jährige, der direkt nach dem Vorfall von seinem Bruder aufgehalten worden sei. Die Verlobte des Angeklagten habe sich währenddessen um das Opfer gekümmert und ihn nach Hause begleitet, sind sich Anklage und Verteidigung einig.

Die Verlobte und der Bruder des Angeklagten waren ebenfalls als Zeugen geladen, machten jedoch von ihrem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern. Da die Art der Verletzung noch für Unstimmigkeiten sorgt und final geklärt werden soll, ob diese durch einen Schlag mit der Faust oder doch durch einen Gegenstand verursacht wurde, vertagt sich die Verhandlung auf den 4. Februar 2020. Auch ein Sachverständiger der Gerichtsmedizin soll dann anwesend sein. +++