HASSELROTH

Das geht gar nicht: Hundekot im Sandkasten

Mit Hundekot verunreinigter Sandkasten des Spielplatzes in der alten Siedlung Niedermittlau - Foto: Gemeinde Hasselroth


Freitag, 11.12.2020

HASSELROTH - Aufgrund von vermehrten Hinweisen über Verschmutzungen durch Hundekot in der Gemeinde Hasselroth möchte das Ordnungsamt darüber informieren, dass Hundehalter und Hundehalterinnen verpflichtet sind, dafür zu sorgen, dass ihre Tiere Straßen, Gehwege, Anlagen etc. nicht verunreinigen. Leider ist in letzter Zeit festzustellen, dass u.a. sogar der Sandkasten auf dem Spielplatz in der alten Siedlung in Niedermittlau als Hundetoilette benutzt wird. 

Sollte es einmal zu einer Verunreinigung durch den Hund kommen, so ist der/die Hundehalter/in dazu verpflichtet, den Hundekot wieder zu entfernen. Die Entfernung des Kots durch entsprechende Beutel die bei jedem „Gassi-Gehen“ vom Hundehalter mitgeführt werden sollten, ist denkbar einfach und hygienisch einwandfrei zu bewerkstelligen. Jedoch sollten natürlich die Beutel ebenfalls ordnungsgemäß entsorgt werden. Leider ist vermehrt festzustellen, dass Hundehalter zwar den Kot ihrer Vierbeiner mit einem Beutel entfernen, den Beutel jedoch anschließend achtlos in die Natur werfen. 

Dieses Verhalten ist natürlich nicht akzeptabel. Die Beutel können über die öffentlichen Mülleimer oder die eigene schwarze Tonne entsorgt werden. Durch Rücksichtnahme und Umsicht könnte das Zusammenleben von Mensch und Hund problemloser sein. Rücksichtnahme und Verantwortungsbewusstsein können jedoch durch Vorschriften und Bußgelder nur in begrenztem Umfang herbeigeführt werden können. (PM) +++