Einhaltung der 3G-Regel

Stadtpolizei wird in den nächsten Wochen Gastronomiebetriebe kontrollieren

Im Sinne des Gesundheitsschutzes gilt für Besuche im Restaurant sowie von Kultur- und Freizeiteinrichtungen die 3G- oder optional 2G-Regelung. - Archivfotos: KN/Stefanie Harth


Mittwoch, 10.11.2021

MAINTAL - Mit dem Herbst werden die Tage kürzer und kälter. Auf der Suche nach Behaglichkeit zieht es die Menschen deshalb verstärkt in die Innenräume. Davon profitieren auch Gastronomiebetriebe, die auf eine besonders schwierige Zeit zurückblicken. Im Sinne des Gesundheitsschutzes gilt für Besuche im Restaurant sowie von Kultur- und Freizeiteinrichtungen die 3G- oder optional 2G-Regelung. Deren Einhaltung wird die Stadtpolizei weiterhin stichprobenartig überprüfen.

Angesichts stetig steigender Infektionszahlen ist ein verantwortungsvolles Verhalten wichtig, um Ansteckungen zu vermeiden. Dazu zählt in erster Linie, die vielseitigen Impfangebote zu nutzen und die geltenden Regeln zu beachten. So sind Zusammenkünfte in Innenräumen nur unter Einhaltung der 3G-Regel erlaubt. Für Gastronomiebetriebe bedeutet dies, dass sowohl Gäste als auch Unternehmer und Personal geimpft, genesen oder negativ getestet sein müssen. Außerdem gilt bis zum Sitz- oder Stehplatz die Maskenpflicht und Abstandsregel.

Optional können sich Gastronomen und Veranstalter für das 2G-Modell entscheiden, bei dem nur Geimpfte, Genesene, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (Schulkinder müssen ihr Testheft vorlegen) sowie Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, Zutritt haben. Im Gegenzug entfallen sämtliche Beschränkungen wie Masken- und Abstandspflicht.

Die entsprechenden Nachweise müssen bei Einlass durch die Gastronomen kontrolliert werden. Dazu müssen Impfausweis oder -zertifikat, Genesenennachweis oder Negativtest jeweils in Verbindung mit einem gültigen Ausweisdokument im Original vorgelegt und überprüft werden. Wer keinen Nachweis vorzeigen kann, muss leider abgewiesen werden. Die Stadtpolizei wird demnächst stichprobenartig und unangekündigt überprüfen, ob die geltenden Corona-Verordnungen eingehalten werden. Die Kontrollen erfolgen anlass- und hinweisbezogen. Die Stadtpolizisten wollen Gastronomiebetriebe dadurch auch dafür sensibilisieren, im gemeinschaftlichen Interesse und zur Vermeidung von Bußgeldern ihre Verantwortung ernst zu nehmen.

„Unsere Absicht ist nicht, einen Wirtschaftszweig, den die Pandemie besonders hart getroffen hat, zusätzlich unter Druck zu setzen. Vielmehr möchten wir im Sinne des Gesundheitsschutzes auf die Einhaltung der geltenden Regeln aufmerksam machen. Das beinhaltet auch eine sorgfältige Prüfung der Nachweise“, erläutert der Erste Stadtrat und Ordnungsdezernent Karl-Heinz Kaiser.

Wer die 3G- oder 2G-Regelung ernst nehme, ermögliche nicht nur einen unbeschwerten Aufenthalt, sondern investiere in das Vertrauen der Gäste, die sich darauf verlassen könnten, dass die geltende Corona-Verordnung eingehalten werde. „Dadurch schließen sich auch die Gastronomen der gemeinsamen Verantwortung für den Gesundheitsschutz an. Und das ist in unser aller Interesse“, so Kaiser. (pm)