Aktion für sicheres Online-Weihnachtsshopping

Sonntag, 08.12.2019
von pm
MAIN-KINZIG-KREIS - Dem Trubel in den Kaufhäusern aus dem Weg gehen und bequem von zu Hause aus die Weihnachtsgeschenke „shoppen“, das machen heutzutage und insbesondere jetzt zur Weihnachtszeit viele Menschen. Das vermeintlich bequeme Shoppen, birgt aber auch Fallen und manchmal nicht sofort sichtbare Haken.
Aus diesem Grund hat das Polizeipräsidium Südosthessen Hinweise gesammelt, auf was beim Online-Einkauf geachtet soll:
☑ Vorhandene Informationsquellen nutzen (Verbraucherzentralen, private Vereine, Diskussionsforen und Computerzeitschriften), um Euch über aktuelle Gefahren zu informieren.
☑ Auf PC, Handy oder Tablet für eine Firewall und Virenschutz sorgen, Browser und E-Mail Konfigurationen, für eine Basissicherheit beim Surfen im Netz.
☑ Angebote genau prüfen, bei denen in Vorleistung treten soll.
☑ Auf Widerrufsrecht achten. Bei Käufen innerhalb Deutschlands, kann nach den Vorschriften für Fernabsatzverträge fast jeder Kaufvertrag, der mit einem gewerblichen Händler abgeschlossen wird, innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden. Der Verbraucher muss seinen Widerruf ausdrücklich schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erklären. Die bloße Rücksendung reicht als Widerrufserklärung nicht mehr aus.
☑ Die Zwei-Wochen-Frist beginnt, nachdem der Verbraucher die Ware zu Hause erhalten hat. Hat der Verkäufer dem Käufer die Belehrung über sein Widerrufsrecht nicht zukommen lassen, verlängert sich die Frist auf zwölf Monate. Das gilt auch für Waren, die bei Internet-Auktionen von Gewerbetreibenden (nicht von Privatpersonen) ersteigert werden.
☑ Auf die Bezahlmöglichkeiten des Online-Geschäftes achten. Häufig wird die Zahlung per Vorkasse oder mit Kreditkarte verlangt. Solche Zahlungen bei unbekannten Shops vermeiden und bevorzugt Plattformen nutzen, auf denen man per Rechnung, Überweisung oder Bankeinzug bezahlen kann.+++