HANAU/ NIDDERAU

Absicht oder Versehen?: 23-Jähriger soll in Menschenmenge gefahren sein

Foto: Moritz Pappert


Dienstag, 14.01.2020
von Moritz Pappert

HANAU/ NIDDERAU - War es Absicht oder ein Versehen? Am Dienstag begann der Prozess vor dem Landgericht Hanau gegen einen 23-jährigen Mann. Er soll nach einem Streit mit Besuchern auf einer Party in Nidderau im Mai 2019 plötzlich und unvermittelt mit Vollgas auf eine Menschenmenge zugefahren sein, wobei er den Tod der Personen billigend in Kauf genommen habe. Zuvor hätten seine Kontrahenten versucht, ihn an einer Alkoholfahrt mit seinem PKW zu hindern. Der Angeklagte sagte jedoch, es sei ein Versehen gewesen, da er von einem Streit flüchten wollte.

"Obwohl der Angeklagte bemerkt haben soll, dass die Flucht einem der Geschädigten nicht gelang und das Fahrzeug deshalb dessen linkes Bein überrollt habe, soll der Angeklagte den Vorwärtsgang eingelegt und unter billigender Inkaufnahme des Todes des Geschädigten und in Verletzungsabsicht erneut über dessen Beine gefahren sein, was er anschließend im Rückwärtsgang noch einmal wiederholt habe", heißt es in der Anklageschrift.

Der Hauptgeschädigte erlitt eine schmerzhafte Prellung des linken Knies, eine Platzwunde am Kopf sowie Schürfwunden und Hämatome am rechten Ellenbogen und an der Hüfte und musste stationär im Krankenhaus behandelt werden. Die Staatsanwaltschaft hat das Mordmerkmal der „Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln“ bejaht.

War es ein Versehen?

Der Anwalt des Angeklagten verlas eine Erklärung. Darin heißt es, sein Mandant sei wegen eines Streits mit Gästen von der Party "geflogen", dann habe er sich in sein Auto gesetzt und wollte zusammen mit einer Bekannten wegfahren. Bereits zuvor sollen Partygäste ihm schon gedroht haben, er bekäme "auf die Fresse", wenn er sich in einen vorausgegangenen Streit einmische. Die Geschädigten standen hinter dem Auto und sollen dann, als der Angeklagte wegfahren wollte, auf ihn im Auto eingeschlagen haben. Der Angeklagte wollte flüchten, sei einer Person ausgewichen und habe eine andere aus Versehen angefahren. 

Anschließend habe er sich mit seinem Chef, dem das Auto gehöre, in Hanau getroffen und die Polizei verständigt. "Es ging den Geschädigten nicht darum, mich vor der Alkoholfahrt zu schützen, sondern darum, dass ich nicht unbeschadet von der Party komme", so der 23-Jährige. Laut einem Gutachten hatte der Angeklagte 0,1 Promille Alkohol im Blut. 

Der Prozess wird fortgesetzt. Es sind vier weitere Verhandlungstage anberaumt. +++

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